Online-Seminar: Richtig codieren in ATLAS AES 3.0
Dual-Use-Güter, Abfälle, Hunde- und Katzenfelle und mehr - mit Codierungen weisen Sie dem Zoll gegenüber nach, dass Sie bei Ausfuhren alle Genehmigungspflichten, Verbote und Beschränkungen beachtet haben. Doch wie müssen Sie diese angeben? Und warum sind Y900, Y901, Y904, Y906, 3LNA 81 unter „Sonstige Verweise” zu finden? Johannes Lieb gibt im Online-Seminar am 9. Juli eine Übersicht über europäische und nationale Maßnahmen sowie die daraus resultierenden Codierungen.
Genehmigung – ja oder nein?
Ist für die Ausfuhr oder Einfuhr einer Ware eine Genehmigung erforderlich, wird die Art der Genehmigung in der Zollanmeldung angezeigt. Und zwar durch eine Unterlagen- oder Genehmigungscodierung. Mit ihr wird angegeben, dass eine Genehmigung vorliegt bzw. eine Allgemeine Genehmigung genutzt wird.
Wurde der Vorgang geprüft und es liegt keine Genehmigungspflicht vor, kann dies unter “Sonstige Verweise” als sogenannte “Negativcodierung” ebenfalls angegeben werden. Diese beginnen meist mit dem Buchstaben Y. Eine der häufigsten Negativcodierungen lautet Y901. Sie zeigt an, dass eine Ware nicht von der EU-Dual-Use-VO betroffen ist.
Aufgepasst: Negativcodierungen sind in der Regel optional und können Zollvorgänge beschleunigen. Bei Lieferungen nach Libyen, Somalia und Nordkorea müssen sie allerdings zwingend angegeben werden.
Antworten für eine sichere Prüfung
Der Elektronische Zolltarif (EZT) enthält Hinweise auf mögliche Genehmigungspflichten, die dann individuell geprüft werden müssen. Eine gute Zusammenstellung zu Codierungen im Zusammenhang mit Exportkontrollvorschriften oder Embargomaßnahmen bietet zudem das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungen, elektronische Abschreibung“. Johannes Lieb zeigt praxisnah, wie diese Hilfsmittel eingesetzt werden und welche Prüfungen pro Land und Ware durchlaufen werden müssen.
Lust, nachzufragen und zu üben?
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📅 Datum: 09. Juli 2024
⏰ Zeit: jeweils von 9.00 bis 12.30 Uhr
💻 Online (MS Teams)
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