Seminartipp: Zollreduzierte Reparatur mit Drittländern
Eine Ware im Drittland ist defekt und soll in der EU repariert werden oder geht von hier zur Instandsetzung ins Drittland? Lernen Sie die Möglichkeiten und Zollersparnisse im Online-Seminar am 15. Juli kennen.
Während bei einer Abfertigung zum freien Verkehr Zollabgaben und Steuern anfallen, können diese bei Rückwaren oder bei der Abfertigung zur aktiven Ausbesserung eingespart werden. Doch das ist an Auflagen gebunden.
Vorteile von Veredelungsverfahren bei Reparaturen
Werden Reparaturen außerhalb der EU durchgeführt und als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Auch Waren, die in der EU repariert und danach wieder ins Drittland überführt werden, können im besonderen Verfahren der Veredelung verzollt werden.
Lust auf Feinheiten?
In den beiden Handelsabkommen mit Großbritannien und Japan sind Reparatursendungen grundsätzlich zollfrei gestellt – allerdings sieht auch hier die Zollverwaltung die Anmeldung zur aktiven oder passiven Veredelung vor. Diesen Kniff und viel mehr erfahren Sie im Online-Seminar mit Johannes Lieb. Einfach anmelden und Fragen mitbringen:
📅 Datum: 15. Juli 2024
⏰ Zeit: 13.30 bis 17.00 Uhr
💻 Online (MS Teams)
>> Zum Seminar: Reparaturabwicklung mit dem Drittland am 15. Juli
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