EU: Quecksilber-Verordnung ausgeweitet
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich geeinigt, die Verordnung über Quecksilber auszuweiten. Die Überarbeitung der Quecksilber-Verordnung gehört zum Aktionsplan der EU, die Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden zu erreichen. Langfristiges Ziel ist es daher, die Herstellung von Quecksilber zu verbieten und den Handel einzuschränken.
Der Rat der EU hat am 30. Mai 2024 den Entwurf einer Verordnung angenommen, die die Verwendung von Zahn- bzw. Dentalamalgam vollständig verbietet und die Herstellung sowie Ein- und Ausfuhr weiterer quecksilberhaltiger Produkte untersagt.
Hier die wichtigsten geplanten Änderungen:
- Für Dentalamalgam besteht ein Ausfuhrverbot ab dem 1. Januar 2025 und ein Einfuhrverbot ab dem 1. Januar 2026.
- Für sechs weitere quecksilberhaltige Lampen gelten produktspezifische Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrverbote ab dem 31. Dezember 2025 beziehungsweise 31. Dezember 2026. Details zu den betroffenen Warenkategorien enthält der geänderte Anhang II der Verordnung.
Auch die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu Quecksilberemissionen aus Krematorien und die Auswirkungen der Leitlinien der Kommission zu den einschlägigen Technologien zur Emissionsminderung werden in diesem Zusammenhang überprüft.
In der Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 30. Mai 2024 ist der Verordnungsentwurf enthalten sowie nähere Erläuterungen. Nach der Unterzeichnung des Entwurfs wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt nach 20 Tagen in allen Mitgliedstaaten in Kraft.
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