EU und Ukraine: Weiterhin Vereinfachungen bei Gütertransporten im Straßenverkehr
Am 30. Juni 2024 haben sich die EU und der die Ukraine über die Verlängerung des Straßenverkehrsabkommens geeinigt. Neuerungen geben den beiden Vertragspartnern mehr Möglichkeiten zur Kontrolle und zur Ahndung bei Verstößen. Insbesondere EU-Staaten, die an die Ukraine angrenzen, hatten Bedenken geäußert.
Seit Inkrafttreten des Abkommens im Juni 2022 ist der gegenseitige Warenaustausch erheblich gestiegen. Es „hat den Transport lebenswichtiger Güter wie Treibstoff und humanitäre Hilfe in die Ukraine erleichtert und ukrainische Exporte wie Getreide, Erze und Stahl in die EU und darüber hinaus ermöglicht,“ so EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean in einer Mitteilung der EU Generaldirektion Mobilität und Verkehr vom 20. Juni 2024. Das Abkommen garantiert beiden Partnern sichere Transportwege und dient sowohl der Wirtschaft als auch der humanitären Hilfe.
Am 2. Juli 2024 wurde das aktualisierte Abkommen im Amtsblatt der Europäischen Union (2024/1878) veröffentlicht.
Maßnahmen gegen Verstöße und Marktstörungen
Während das Abkommen ein klares Bekenntnis zur Solidarität mit der Ukraine darstellt, tragen die Änderungen den Bedenken einzelner Mitgliedstaaten Rechnung. Daher enthält es mehr Möglichkeiten zur Kontrolle und Sanktionierung von Fahrern, Fahrzeugen und den zugelassenen Verkehrsunternehmen bis hin zur Aussetzung des Abkommens.
Die Änderungen umfassen unter anderem folgende Punkte:
- Fahrer müssen verpflichtend Zulassungspapiere mitführen.
- Die EU und die Ukraine führen nationale elektronische Register über die zugelassenen Güterkraftverkehrsunternehmen.
- Auch für Leerfahrten im Rahmen eines Transits oder der bilateralen Beförderung müssen Fahrer verpflichtend Dokumente mitführen.
- Fahrzeuge, die Güter im Rahmen des Abkommens transportieren, müssen dies durch einen Aufkleber an der Windschutzscheibe kenntlich machen.
- Wenn es zu erheblichen Störungen im Güterkraftverkehrsmarkt kommt, ist eine Aussetzung des Abkommens ist in einzelnen geografischen Gebieten möglich. Ein Gebiet kann dabei das gesamte Staatsgebiet umfassen oder auch nur Teile davon.
- Verkehrsunternehmen, die gegen die Regelungen des Abkommens verstoßen, können ihre Transportrechte verlieren.
Zunächst gilt das Abkommen bis 30. Juni 2025. Sollte keine der Parteien Einspruch erheben, wird das Abkommen automatisch um weitere sechs Monate verlängert.
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