Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Kenia
Am 1. Juli 2024 ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) zwischen der EU und der Republik Kenia in Kraft getreten. Mit dem Abkommen sollen die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen nachhaltig gestärkt werden.
Kenia ist Mitglied der Zollunion der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC). Ein Rahmenabkommen zwischen der EU und der EAC wurde bereits 2014 unterzeichnet. Kenia ist das erste Land der EAC, das mit der EU ein bilaterales Abkommen auf Basis des Rahmenabkommens ratifiziert hat. Mit dem Inkrafttreten hat Kenia einen sofortigen zoll- und quotenfreien Zugang für alle kenianischen Ursprungserzeugnisse (mit Ausnahme von Waffen und Munition). Bestimmte Waren mit EU-Ursprung erhalten sofort zollfreien Zugang zum kenianischen Markt, für andere Waren gilt ein Stufenplan.
Die endgültigen Ursprungsregeln müssen noch vereinbart werden. Bis dahin gelten die Ursprungsregeln der Marktzugangsverordnung.
WKÖ hat die Regelungen in einem Artikel stichpunktartig zusammengefasst.
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