US-Re-Exportkontrollrecht in Beispielen: Don’t Let This Happen To You!
Das Bureau of Industry and Security (BIS) veröffentlichte im Juli eine aktualisierte Version des Kompendiums zu verhängten Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen des US-Re-Exportkontrollrechts. Anhand von Fallbeispielen werden darin straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen für US-amerikanische Unternehmen aufgezeigt. Verstöße anderer Unternehmen können zu Listungen führen.
“We would rather help companies comply with our export rules on the front end than enforce violations on the back end”, kommentiert Assistant Secretary for Export Enforcement Matthew S. Axelrod auf LinkedIn. Seine Erkenntnis: Jede Ahndung bedeutet, dass eine US-Technologie bereits in falsche Hände geraten ist.
Die Fallsammlung und die Erweiterungen
„Don’t Let This Happen To You!“ – die aktualisierte Ausgabe von Juli 2024 listet auf 78 Seiten einzelne Praxisfälle auf und ergänzt die Vorgängerversion von März 2024 um mehrere Beispiele, darunter Verstöße gegen Antiboykott- und andere Ausfuhrbestimmungen. Eine Nichteinhaltung einer BIS-Vergleichsvereinbarung wird ebenfalls aufgeführt.
Neben den Grundlagen und der geforderten Transparenz wird im Kompendium der Blick auf Verstöße in Bezug auf China, Russland, Iran und auf den Rest der Welt sowie auf Antiboykott-Bestimmungen gelegt. Wer Matthew S. Axelrod auf LinkedIn folgt, liest regelmäßig von Anzeigen und Festnahmen beispielsweise wegen illegaler Exporte nach Russland. Diese fließen dann in die nächste Version des Kompendiums ein.
>> Zur Fallsammlung des BIS: Don‘t Let This Happen To You
Ein konkretes neues Beispiel und die Möglichkeit zur Meldung
Neu hinzugekommen ist beispielsweise ein Verstoß von Airbus DS Government Solutions Inc. (ADSGS), die für eine Messe in Kuwait einem Spediteur bestätigte, dass die eingeführten Waren nicht israelischen Ursprungs sind. Die Bereitstellung solcher Informationen stellt einen Verstoß gegen 760.2(d) EAR dar. Nach freiwilliger Selbstauskunft kam es zu einer Zahlung und der Fall wurde geschlossen.
Hinweis: Meldungen können Unternehmen über das Portal „Reporting Possible Violations“ machen oder sich telefonisch an die Enforcement Hotline wenden.
Best practises
Das BIS hat zusätzlich zu dieser überarbeiteten Fallsammlung am 10. Juli einen kurzen Leitfaden zu Umgehungsgeschäften herausgegeben. Dieser enthält Hinweise für Unternehmen und Universitäten. Für eine Prüfung beim Handel von sensiblen Gütern im Zusammenhang mit Russland empfiehlt das BIS die Nutzung des Open-Source-Portals „Trade Integrity Project (TIP)“. Zudem informiert das BIS auch aktiv betroffene Unternehmen in mehreren Stufen – zunächst mit der „Supplier List“ zur Identifizierung von Umgehungsrisiken, danach können „Project Guardian Requests“ und „Red Flag“ Letters folgen. Ein „Is Informed“ Letter weist vehement auf eine Genehmigungspflicht hin. Bei Nichtbeachtung kann die eigene Listung z.B. auf der Entity List (EL) erfolgen.
>> Zum Leitfaden: BIS Actions Identifying Transaction Parties of Diversion Risk
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