Aktualisiert: EU-Kontrollen von Lebens- und Futtermitteln
Um den Verbraucherschutz im Rahmen des freien Warenverkehrs in der EU zu gewährleisten, sind amtliche Kontrollen von Importen bestimmter Lebens- und Futtermittel gemeinschaftlich geregelt. Für Importe nicht-tierischen Ursprungs wurden die Vorschriften im Juni 2024 turnusgemäß aktualisiert.
Alle Änderungen finden sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1662 der Kommission vom 12. Juni 2024. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Kontrollen dienen dem vorübergehenden Monitoring der Qualität und der Belastung der Waren mit bestimmten Schadstoffen. Risikofaktoren wie mikrobielle Belastungen, Pestizidrückstände oder Mykotoxine wie Aflatoxine stehen dabei unter besonderer Beobachtung. Fallen einzelne Waren aus einem Herkunftsland wiederholt auf, werden die Kontrollen so lange verstärkt, bis die Prüfergebnisse über einen längeren Zeitraum wieder unauffällig sind. Sinkt die Zahl der auffälligen Proben, wird die Häufigkeit der Stichproben reduziert oder die Kontrollen eingestellt. Dies ist auch möglich, wenn die Ware über einen längeren Zeitraum nicht mehr eingeführt wurde.
GTAI hat die aktuellen Änderungen von A wie Auberginen bis T wie Thymian in dem Artikel EU – Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs zusammengefasst.
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