China: Zwei neue Negativlisten für den Dienstleistungshandel
Seit April 2024 sind zwei neue Negativlisten für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen hinzugekommen. Bisher führte die VR China drei Negativlisten sowohl für chinesische als auch ausländische Investitionen. Sektoren, die nicht in Negativlisten aufgeführt sind, werden nach dem Grundsatz der einheitlichen Behandlung (Inland und Ausland) verwaltet. Insofern wird diese kontrollierte Öffnung nun auch auf Dienstleistungen ausgeweitet.
Mit der Einführung eines Negativlisten-Systems nahm China Abstand von der vorherigen Genehmigungserteilung und konzentrierte sich mehr auf die verfahrensbegleitende und nachträgliche Registrierung und Überwachung. Die letzte Überarbeitung (und Kürzung) der vorhandenen drei Listen trat zum 1. Januar 2022 in Kraft. Nun sind es fünf.
Erweiterung der bestehenden Negativlisten
Von den bisherigen drei Listen gilt eine sowohl für chinesische als auch ausländische Investitionen. Die anderen beiden gelten nur für ausländische Investitionen: Die Verwaltungsmaßnahmen für den Zugang zu ausländischen Investitionen ("FDI-Negativliste") und die für den Zugang zu ausländischen Investitionen in Pilot-Freihandelszonen ("FTZ-FDI-Negativliste"). Diese wurden nun um zwei weitere Listen für Dienstleistungen ergänzt und gelten seit 21. April 2024.
Dienstleistungshandel: die zwei neuen Negativlisten
Das Handelsministerium MOFCOM veröffentlichte mit dem Dekret Nr. 1 (2024) vom 22. März 2024 die beiden neuen Listen mit Beschränkungen und Verboten für bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungen ausländischer Unternehmen in China. Auch hier gilt eine Liste landesweit und die zweite explizit für die Freihandelszone.
Die landesweite Negativliste umfasst 71 Punkte in elf Bereichen. Betroffen sind u.a. Lager- und Transportwesen, IT-Dienstleistungen, aber auch Land- und Forstwirtschaft, Dienstleistungen im Finanzsektor sowie Kultur, Sport und Unterhaltung.
Für die Freihandelszonen besteht eine spezielle Negativliste mit 68 Punkten in denselben Bereichen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare