Allgemeine Genehmigung Nr. 42: Neubekanntgabe des BAFA
Mit Wirkung zum 18. Juli 2024 wurde die Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 42 neu bekannt gegeben. Diese kann genutzt werden, um Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger bereitzustellen. Hilfreich für Unternehmen: Die Geltungsdauer wurde bis zum Jahresende 2025 verlängert.
Mit Änderungen durch das 14. Sanktionspaket vom 24. Juni 2024 gegen Russland wurde die AGG Nr. 42 angepasst. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet die aktualisierte Fassung zum Download an:
>> Zur Allgemeinen Genehmigung Nr. 42
Haben Unternehmen sich bereits für die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 beim BAFA registriert und diese für Dienstleistungen angemeldet, bleibt das weiterhin gültig.
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