Änderung der nationalen Ausfuhrliste: Dual-Use-Güter prüfen
Die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die am 23. Juli 2024 in Kraft getreten ist, bringt mehrere Anpassungen mit sich. Prüfen Sie daher, ob Sie von den Änderungen betroffen sind.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Ausfuhrliste und insbesondere die nationale Dual-Use-Liste. Es wurden zusätzliche Güter aufgenommen und ein neues Nummernschema eingeführt. Auch die Rüstungsgüterliste wurde angepasst und Ausnahmen vom Waffenembargo für Somalia und die Zentralafrikanische Republik definiert. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie einen unverbindlichen Änderungsüberblick der Ausfuhrliste, aktualisierte Güterlisten und weitere PDF-Dokumente zum Download. Und hier einen Überblick in Kürze:
Änderungen der nationalen Dual-Use-Liste (Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste)
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Genehmigungsplicht für vierzehn neue nationale Dual-Use-Güternummern: Die Änderungen im Teil I Abschnitt B der nationale Dual-Use-Güter-Liste wurden aufgrund der rasanten Entwicklungen im Bereich der neuartigen Technologien (auch Emerging Technologies genannt) notwendig. Sie führen zu Genehmigungspflichten für vierzehn neue Güterlistennummern in den Kategorien, die Güter zu allgemeiner Elektronik und Rechnern beinhalten. Das können beispielsweise bestimmte Rasterelektronenmikroskope (3B1909), bestimmte Signalverstärker (3A1901b13) oder bestimmte kryogene Kühlsysteme (3A1904) sein.
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Anpassung des Nummerierungssystems für nationale Dual-Use-Güter: Gemäß der Verordnung (EU) 2021/821 veröffentlicht die Europäische Kommission eine Zusammenstellung der nationalen Kontrolllisten der Mitgliedstaaten. Um die Anwendung zu erleichtern, planen mehrere EU-Mitgliedstaaten, ein einheitliches Nummerierungssystem anzuwenden, das an den Anhang I der Verordnung angelehnt ist. Daher wurde das Nummerierungssystem in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste angepasst. Die neuen Nummern haben ein 6- bis 9-stelliges Format und existieren parallel mit den bestehenden 5-stelligen Nummern.
Änderungen in der Rüstungsgüterliste (Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste)
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Aufnahme von Änderungen der Wassenaar-Rüstungsgüterliste: Die Anpassungen im Teil I Abschnitt A, der Waffen, Munition und Rüstungsmaterial umfasst, spiegeln die im Jahr 2023 vereinbarten Änderungen der Rüstungsgüterliste des internationalen Wassenaar-Abkommens wider. Diese Änderungen wurden bereits in die am 1. März 2024 veröffentlichte Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union übernommen.
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Aktualisierung bestehender Einträge: Es wurden keine neuen Güterlistennummern für Rüstungsgüter in die Ausfuhrliste aufgenommen. Die Anpassungen betreffen acht bestehende Güterlistennummern, die aktualisiert wurden, wie z. B. Kriegsschiffe (0009) oder Spezialisierte Ausrüstung für die militärische Ausbildung (0014).
Änderungen im Waffenembargo gegen Somalia und die Zentralafrikanische Republik
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Die Verordnung erlaubt Ausnahmen vom Verbot der Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Somalia für bestimmte Empfänger wie die somalische Regierung, die Nationalarmee, die Nationalpolizei und andere Sicherheitsinstitutionen. Auch Ausrüstungen für die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union (ATMIS) sind eingeschlossen. Der Export von Schutzkleidung für humanitäre Helfer und Medienvertreter ist ebenfalls erlaubt.
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Außerdem wird eine weitere Ausnahme vom Waffenembargo aufgenommen, die den Export von Rüstungsgütern, einschließlich Waffen, Munition, Militärfahrzeugen und entsprechender Ausrüstung, an die Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik erlaubt.
Zur Umsetzung im Unternehmen
Bei der Schätzung des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft hat die Bundesregierung im Referentenentwurf der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der AWV auf den Umstellungsaufwand in der IT aufgrund des geänderten Nummerierungsschema aufmerksam gemacht. In dem Zusammenhang weist AEB darauf hin, dass die neuen Nummern bereits im AEB-Exportkontroll-Datenservice zur Verfügung stehen und auch bei Prüfungen verwendet werden können.
Haben Sie Export Controls von AEB im Einsatz, finden Sie Hinweise zur automatisierten Prüfung der neuen Dual-Use-Güterlistennummern im Help Center:
>> Aktualisierter Datenservice für Export Controls im Juli 2024
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