Beschränkungen des Transports lebender Tiere aus und durch GB
Seit dem 22.Juli 2024 gelten weitgehende Verbote für den Transport bestimmter Nutztierarten aus Großbritannien heraus bzw. durch Großbritannien hindurch, wenn diese zur Mast oder Schlachtung bestimmt sind.
Großbritannien hat mit dem Animal Welfare (Livestock Exports) Act 2024 den Export lebender Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Pferde zur Schlachtung verboten. Dies schließt den Export zur Mast und anschließenden Schlachtung ein. Das Verbot gilt gleichermaßen für den Transport dieser Tierarten durch Großbritannien hindurch in ein Land außerhalb von UK. Damit dürfen entsprechende Transporte aus Nordirland oder Irland nicht mehr durch Großbritannien erfolgen.
Die gelisteten Tierarten dürfen auch weiterhin exportiert werden, wenn dies zu einem anderen Zweck erfolgt, zum Beispiel zur Zucht oder für Wettbewerbe. Auch in diesen Fällen müssen die gesetzlichen Anforderungen beachtet werden, die den Transport lebender Tiere betreffen.
Es gelten Ausnahmen vom Verbot, die über zwei neue Unterlagencodierungen abgebildet werden:
- Für Transporte aus Nordirland nach Großbritannien oder direkt in ein Drittland, z. B. Irland, muss die Codierung 9Y01verwendet werden. Der Transportweg in ein Drittland darf aber nicht durch Großbritannien führen.
- Mit der Codierung 9Y02 dürfen andere Tierarten als die im Abkommen genannten weiterhin lebend exportiert werden.
In einer Pressemitteilung der britischen Zollbehörde vom 19. Juli erhalten eine Sie aktuelle Übersicht über die betroffenen Warennummern und die Ausnahmen.
In der EU gibt es derzeit kein vergleichbares Verbot. Hier wurden zuletzt im Dezember 2023 Vorschläge erarbeitet, die Vorschriften für die Transportbedingungen lebender Tiere betreffend.
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