Skianzüge nach Nordkorea? Vier Fragen und der Weg zur richtigen Antwort
Anhand eines fiktiven Beispiels zeigt Exportkontrollspezialistin Ulrike Jasper, wie eine Anfrage geprüft werden sollte. Dürfen Skianzüge nach Nordkorea geliefert werden? Ob dieses Exportvorhaben gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, lässt sich mit bis zu vier alles entscheidenden Fragen klären.
Mit dem richtigen Wissen richtig handeln. Das kann so einfach sein...
Einfach fragen: Kanal abonnieren
Wer? Wohin? Was? Wofür? Genau diese vier Fragen sind grundlegend bei jedem Export. Doch zurück zu dem Auftrag aus Nordkorea. Ulrike Jasper erklärt, wie damit umzugehen ist und wann ein Unternehmen detektivisches Gespür braucht. Die ersten Folgen der YouTube-Reihe zur Exportkontrolle sind erschienen, doch die Staffel geht weiter. Am besten: Kanal abonnieren!
>> Zum Compliance Slam mit Ulrike auf YouTube
Einfach machen: SOLID ausprobieren
Wer die vier Prüfschritte an einem eigenen Beispiel durchgehen will, kann das einfach mit dem Online-Tool SOLID tun. So setzen Sie die Anforderungen, die einem BAFA-Nullbescheid zugrunde liegen, von der Theorie in die Praxis um. In der Prüfung SOLID-NLR können diese Fragen Schritt-für-Schritt beantwortet und dokumentiert werden:
>> Zur Prüfung: „No Licence Required“
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