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A.TR.: EU akzeptiert elektronische Warenverkehrsbescheinigungen

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Kommentare

2 Kommentare

  • Sven Stegitz

    Hallo,

    woher bekommt man den QR-Code bzw. welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Gibt es hierfür eine Vorlage für A.TR.-Dokumente in elektronischer Form, aus ausfüllbar mit Platz für den QR-Code?

    Danke

    Sven

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  • Kerstin Ullrich

    Im Amtsblatt der EU wurde die rückwirkende Annahme ab 8. Juli 2024 durch den Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen EU-Türkiye am 1. Juli 2025 veröffentlicht: Zum Beschluss Nr. 1/2025

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