A.TR.: EU akzeptiert elektronische Warenverkehrsbescheinigungen
Seit 8. Juli 2024 sollen elektronische A.TR.-Dokumente aus der Türkei von allen EU-Mitgliedstaaten akzeptiert werden, wenn diese mit einem QR-Code versehen sind. Damit entfällt die Notwendigkeit eines A.TR. in Papierform mit Unterschrift in Nasstinte. Die deutsche Zollverwaltung hatte dazu bereits im Juni 2024 informiert.
Laut Pressemitteilung der EU-Kommission fehlt noch die rückwirkende Annahme des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EU-Türkiye. Auf der Website der EU finden Sie die offizielle Information, wann ein A.TR. elektronisch akzeptiert werden kann.
Im Normalverfahren muss das elektronische A.TR.-Dokument einen QR-Code enthalten. Ein Scan führt auf eine Website zur Überprüfung der Echtheit.
In einer Fachmeldung vom 16. Juni 2024 hat die deutsche Zollverwaltung bereits über eine rückwirkende Anerkennung in Deutschland seit 3. Mai 2024 informiert: Anerkennung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR.
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Hallo,
woher bekommt man den QR-Code bzw. welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Gibt es hierfür eine Vorlage für A.TR.-Dokumente in elektronischer Form, aus ausfüllbar mit Platz für den QR-Code?
Danke
Sven
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