EU Green Deal: Wo stehen wir?
Eine Übersicht der niederländischen Wissensplattform „CircuLaw“ listet alle Verordnungen und Richtlinien der EU auf, die unter den Green Deal fallen. Mit einem Klick können Sie Status und Umfang jeder Maßnahme einsehen. Ein echter Wissensvorsprung.
Auch in der AEB Community ist zu lesen, dass Unternehmen nur „durch Zufall” auf Regulierungen stoßen, die sie betreffen. Um dieser Orientierungslosigkeit entgegenzuwirken, gibt es nun eine Webseite mit allen geplanten Gesetzesvorhaben.
Mit geweitetem Blick zeigt die Übersicht alle Initiativen und die darin enthaltenen Vorschläge auf, die unter den Green Deal fallen. In den elf Spalten zu Energie, Verkehr, Emissionen, Land- und Tierschutz, Wasser, Chemie, Abfall, Materialien, Konsumgüter, Berichterstattung und Förderung sowie mit drei Farben zum Status, ist leicht erkennbar, welche Verordnungen und Richtlinien bereits angenommen oder noch in Verhandlung sind. Da CircuLaw eine niederländische Initiative ist, wird auch aufgelistet, welche Richtlinien schon in nationales, niederländisches Gesetz übertragen wurden. Dabei kann es zu Abweichungen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten kommen. Inhalt und Zeitrahmen sind allerdings für alle gültig. Weitere Kennzeichnungen zeigen auf, innerhalb welcher Strategie, zum Beispiel „Fit for 55”, die Maßnahme wirksam werden soll. Das Beste? Mit einem Klick gelangen die Betrachtenden zum EU-Amtsblatt, wo die Verordnungen und Richtlinien in den einzelnen EU-Sprachen hinterlegt sind. Um die Vorteile also zusammenzufassen genügen zwei Worte: Gewusst wo!
>> Zur Übersicht: European Green Deal
Auch die EU informiert auf ihren Seiten zum Green Deal. Hier wird nicht nur der Green Deal an sich vorgestellt, sondern auch die einzelnen Initiativen (die auf dem Poster teilweise in den jeweiligen Spalten zu finden sind). Um auf dem Laufenden zu bleiben, lohnt es sich von Zeit zu Zeit die Zeitleiste des Green Deal aufzurufen. Hier werden die Entscheidungen aus Brüssel und Straßburg aktuell wiedergegeben und transparent dargestellt. Damit Sie von keiner Verordnung oder Richtlinie mehr überrascht werden.
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