WTO-Länder legen Abkommen zum E-Commerce vor
Im Juli 2024 einigten sich mehr als 90 WTO-Staaten auf ein gemeinsames Abkommen zum elektronischen Geschäftsverkehr. Darin wird unter anderem festgelegt, dass es weiterhin keine Zölle auf elektronische Übermittlungen geben soll. Das Abkommen könnte in allgemeines WTO-Recht überführt werden. Jetzt sind die restlichen WTO-Mitgliedstaaten am Zug.
Nach mehr als fünf Jahren Verhandlungszeit konnten sich die teilnehmenden Länder auf Rahmenbedingungen für den elektronischen Handel einigen. Zielsetzung war es, durch die gemeinsamen Regeln den elektronischen Geschäftsverkehr weltweit einheitlicher und damit durchgängiger zu gestalten. Das soll auch Entwicklungsländern sowie den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) die Chance ermöglichen, am Welthandel teilzuhaben.
Das Abkommen Joint Statement Initiative on Electronic Commerce (JSI) umfasst 38 Artikel sowohl zum Verfahren als auch zu konkreten inhaltlichen Bestimmungen. Enthalten sind unter anderem Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung, zu digitalen Authentifizierung oder Signaturen sowie zum elektronischen Zahlungsverkehr.
Digitalisierung im weltweiten Warenverkehr
Seit 1998 legt die WTO fest, dass der Handel mit digitalen Daten zwischen den WTO-Mitgliedsstaaten zollfrei über alle Ländergrenzen hinaus betrieben werden kann. Dieser Grundsatz wird seit 2017 alle zwei Jahre über ein Moratorium verlängert. Diese Regel findet nun Eingang in das Abkommen. Artikel 11 legt fest, dass keine der Vertragsparteien Zölle auf elektronische Übermittlungen erhebt. Eine Überprüfung zur Festlegung der Zollfreiheit soll alle fünf Jahre stattfinden.
Auch für den Warenhandel wird eine Digitalisierung von notwendigen Papierverfahren angestrebt. Die Parteien werden daher in Artikel 8 aufgefordert, Dokumentationen möglichst zu digitalisieren „With a view to creating a paperless border environment for trade in goods, the Parties recognize the importance of eliminating paper forms and documents [...]“.
Die nächsten Schritte
Das Abkommen wurde von mehr als 90 WTO-Staaten auf den Weg gebracht. Wie in der interaktiven Karte der Website German Trade and Invest zu sehen ist, sind insbesondere die Entwicklungsländer sowie die am wenigsten entwickelten Länder daran nicht beteiligt gewesen. Laut Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind damit Staaten vertreten, die „einen Anteil von über 90 Prozent des weltweiten Handels“ innehaben. Aufgenommen wurden in den Artikeln 20 und 25 daher auch Regelungen, die Entwicklungs- oder Schwellenländern die Umsetzung erleichtern sollen. Das können längere Umsetzungszeiten oder mehr politischer Spielraum bei einer selektiven Umsetzung sein.
Um das Dokument als eigenständiges Abkommen in den WTO-Rahmen aufzunehmen, ist ein Konsens aller Mitgliedstaaten erforderlich. Alternativ bleibt die Entwicklung im plurilateralen Rahmen der Länder, die an der Verhandlung beteiligt waren.
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