Zum Hauptinhalt gehen

Der Zoll informiert: Unternehmensdaten werden nicht weitergegeben.

1 2

Kommentare

2 Kommentare

  • Claudia Löhrmann

    Hallo zusammen,

    die Empfehlung in der genannten Fachmeldung der deutschen Zollverwaltung lautet, zu prüfen ob das für den Import vorgesehene Drittland derartige rechtliche Regelungen zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten getroffen haben. Können Sie ggf. Quellen benennen, wo man solche Erkundigungen einholen kann? Auf Access2Markets z.B. habe ich solche Informationen noch nicht gefunden. Oder habe ich einfach nur an der falschen Stelle geschaut? Für Hinweise wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße, Claudia Löhrmann

    0
  • Klaus Kühnel

    Hallo, 

    der Hinweis AEB SPAM Mails war wichtig. Je nach Blickwinkel "leider" oder "Gott sei Dank" wird in vielen Ländern der Datenschutz nicht so streng wie in Deutschland gehandhabt und es gibt viele Anbieter z.B. in Indien und China, die solche Unternehmnsdaten zu Exporten/Importen verkaufen. Das wird sich mangels WTO Rechtsrahmen vermutlich auch in der Zukunft nicht vermeiden lassen. Die jeweiligen Nationalen Regeln sind m.W. noch nicht in die Access2Markets Datenbank integriert. 

    LG Klaus Kühnel

     

    0

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.

Is Agent community_post_page