Pick’s raus: Einfach zum richtigen Ursprungserklärungstext
Seit Januar 2024 bietet AEB eine kostenfreie Online-Hilfe. Damit finden Sie heraus: Welchen Ursprungserklärungstext brauchen Sie für welches Land? AEB aktualisiert regelmäßig die Datenbasis – neu hinzugekommen sind Kenia und Neuseeland.
In den meisten Freihandelsabkommen der EU ist als Nachweis für den präferenziellen Ursprung ein formeller Wortlaut vorgesehen. Unternehmen stehen in der Praxis oft vor Hürden: Muss die Nummer als REX oder als Ermächtigter Ausführer angegeben werden? Welcher Text wird für welches Land gebraucht? Nur wenn Sie Fehler im Text vermeiden, kann Ihr Kunde auch den Präferenzzollsatz nutzen.
AEB hilft mit Online-Tool
Unter Einfach zum richtigen Präferenztext erhalten Sie die jeweils gültigen Ursprungserklärungstexte, wenn Sie Abgangs- und Zielland eingeben. Zusätzlich finden Sie gebündelt viel Wissenswertes rund um das Ausstellen einer Ursprungserklärung auf Rechnungen.
Mit dem bilateralen Abkommen zwischen der EU und Neuseeland und dem Wirtschaftspartnerabkommen mit Kenia wurde die Datenbasis im Laufe des Jahres bereits erweitert.
Bitte beachten Sie: Der Service ist derzeit auf jeweils alle Freihandelsabkommen der EU, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs begrenzt.
Feedback erwünscht!
Wenn Sie Interesse an einer direkten Anbindung der Präferenztexte mittels API-Integration in Ihren bestehenden Systemen haben oder Ihnen Angaben fehlen, dann freuen wir uns über Ihr Feedback.
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Guten Tag Frau Ullrich,
ich habe mir gerade den Präferenztext für die TR (EGKS-Ware) angesehen. Allerdings bin ich mit dem Hinweis der Gültigkeit
nicht ganz einverstanden. Gem. WUP-online fallen weitaus mehr HS-Codes unter das Abkommen:
WuP online - TR - Warenkreis (zoll.de)
Grüße
Ellen Klaus
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Hallo Frau Klaus,
haben Sie vielen Dank für den Hinweis. Wir werden es voraussichtlich in Kürze anpassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Hartinger
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