Türkei: Höhere Kosten bei E-Commerce-Sendungen
Seit 21. August hat die Türkei das Zollgesetz für Importe von Kleinsendungen geändert. Für Sendungen an Privatpersonen fallen damit ab sofort höhere Kosten an.
Die gesetzlichen Änderungen zielen auf E-Commerce-Sendungen an Privatpersonen ab, die postalisch oder per Express zugestellt werden.
Laut türkischem Amtsblatt werden Sendungen an Privatpersonen ab einer Wertgrenze von 30 Euro zollpflichtig – statt wie bislang erst ab 150 Euro. Wenn die Sendung aus der Europäischen Union versendet wurde, wird für diese ein Pauschalzollsatz von 30 % erhoben. Bei Waren aus anderen Drittländern erhöht sich der Zollsatz sogar von 30 % auf 60 %.
Auf Waren, die einer Sonderverbrauchsteuer (Özel Tüketim Vergisi – ÖTV) unterliegen, kommen zusätzlich 20 % hinzu. Eine Auflistung von Waren, die einer Sonderverbrauchsteuer unterliegen, können Sie unter Germany Trade & Invest einsehen: Sonderverbrauchsteuer (ÖTV).
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