Gefahrgut: Übereinkommen über Straßenbeförderung aktualisiert
Das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist ein umfassendes Basisregelwerk mit verschiedenen Vorschriften. Es wurde nun überarbeitet. Die am 23. August herausgegebene Version wird ab 1. Januar 2025 wirksam.
In der Logistik ist die Gefahrgutkennzeichnung von Bedeutung, denn sie informiert über Gefahrenklassen, Substanzeigenschaften und geeignete Schutzmaßnahmen.
ADR – was ist darin zu finden?
Das ADR enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Umgang während der Beförderung und für die verwendeten Fahrzeuge.
Das ADR wird im Zwei-Jahres-Rhythmus überarbeitet - zum 1. Januar 2025 tritt die neue Fassung in Kraft. Ab 1. Juli 2025 muss jeder das ADR 2025 anwenden, der gefährliche Güter auf der Straße transportieren lassen möchte.
ADR 2025 – elf neue UN-Nummern
Das Verzeichnis der gefährlichen Güter (Tabelle A in Kapitel 3.2) wird um elf neue UN-Nummern erweitert und mit 132 punktuellen Änderungen ergänzt.
- Die neue UN 3551 steht ab 2025 für „lose“ Natrium-Ionen-Batterien und die UN 3552 für diese Batterien „in Ausrüstungen“. Als saubere Abgrenzung zu diesen beiden neuen UN-Nummern ändert sich konsequenterweise die offizielle Benennung der bisherigen UN-Nummer 3292 zu „Batterien oder Zellen, die metallisches Natrium oder Natriumlegierungen enthalten“.
- Für batteriegetriebene Fahrzeuge gibt es folgende neue UN-Nummern:
UN 3556 für Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien
UN 3557 für Fahrzeuge mit Lithium-Metall-Batterien
UN 3558 für Fahrzeuge mit Natrium-Ionen-Batterien
Die bisherige UN 3171 deckt ab 2025 nur noch Fahrzeuge und Geräte ab, die durch Nassbatterien, Batterien mit metallenem Natrium oder Batterien mit Natriumlegierungen angetrieben werden. - Die neue UN 3553 wurde für Disilan vergeben (das bisher unter UN 3161 mitlief). Es wird verwendet, um Produkte mit Silizium zu beschichten.
- Die neue UN 3554 deckt Gallium in hergestellten Geräten ab, analog zu UN 3506 Quecksilber in hergestellten Geräten.
- Die neue UN 3555 gilt für Trifluormethyltetrazol-Natriumsalz in Aceton mit mindestens 68 Masse-% Aceton, das bisher unter UN 3379 fällt und als Vorprodukt für ein neues Insektizid dient. Es bekommt im ADR 2025 zusätzlich zur neuen UN-Nummer auch eine neue Verpackungsanweisung P 303.
- Sowohl die neue UN 3559 als auch ihr Zwilling UN 0514 tragen die gleiche Benennung Feuerlöschmittel-Dispergiervorrichtungen. Wann genau welche der beiden UN-Nummern verwendet werden darf, legt die neue Sondervorschrift 407 fest – wobei die Kriterien für UN 3559 strenger sind.
- Die neue UN 3560 ist für Tetramethylammoniumhydroxid in wässriger Lösung in einer Konzentration von mindestens 25%. Ist weniger des Ätzmittels enthalten, gilt weiterhin die UN 1835, bei der die offizielle Benennung für die Beförderung angepasst wurde.
ADR 2025 - ein kleiner Auszug der sonstigen Änderungen
- Das ADR 2025 legt explizit fest, dass auch Fahrer, die in begrenzten Mengen gefährliche Güter befördern, unter die Unterweisungspflicht fallen.
- Bisher bezog sich der Begriff „Füllungsgrad“ auch auf Gase. Ab dem ADR 2025 bezieht er sich jedoch nur auf bei 15 °C flüssige oder feste Stoffe – für Gase wird der neue Begriff „Füllfaktor“ eingeführt. In Zukunft steckt in den Begriffen also der Aggregatzustand (bei 15 °C) des Gefahrgutes implizit mit drin.
- Das ADR 2025 lässt als Rohmaterial für Gefahrgutverpackungen nicht mehr nur Recycling-Kunststoffe aus gebrauchten Industrieverpackungen, sondern auch aus Haushaltssammlungen zu.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 20. August: Gefahrgut
- Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter: Änderungen 2025 zum ADR (103 Seiten)
- Bundesverband Spedition und Logistik: DSLV Leitfaden ADR 2025 (26 Seiten)
- Bundesamt für Straßen der Schweiz ASTRA in der Schweiz: Linksammlung Aktuelle Revision
- ecomed-Storck Verlag Hamburg: ADR 2025 und Bestellformular (Erscheinung: 30.11.24)
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