Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung
Die EU-Kommission hat am 05.09.2024 die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 bekanntgegeben. Dabei handelt es sich um die EU-Dual-Use-Güterliste. Dual-Use-Güter sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig. Der aktualisierte Anhang I liegt nun vor und tritt frühestens im November 2024 in Kraft.
Unternehmen haben nun zwei Monate Zeit zu prüfen, ob sie von den Änderungen betroffen sind und ihre Prozesse anpassen müssen. Durch die Aktualisierung werden die Beschlüsse der internationalen Exportkontrollregime umgesetzt.
Hinweis: Im AEB-Datenservice für die Exportkontroll-Lösungen werden die Änderungen nach ihrem Inkrafttreten automatisch berücksichtigt
Der unverbindliche Überblick des BAFA über die Änderungen im Anhang I der EU-Dual-Use-VO umfasst fünf Seiten. Es gibt in allen Kategorien, außer in der nicht veränderte Kategorie 4, Änderungen wie neue Unternummern, neue technische Anmerkungen, Parameter- und Textänderungen. Eine neue Nummer wurde nicht aufgenommen.
>> Zum BAFA: Unverbindlicher Überblick über die Änderungen im Anhang I
>> Zur EU: Vorabfassung der Delegierten Verordnung
Tipp: Das Online-Tool SOLID hilft bei der Güterklassifizierung weiter. SOLID führt anhand gezielter Fragestellungen durch Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung und Teil I der deutschen Ausfuhrliste. Jeden Monat können Sie mit den Macherinnen hinter der Plattform einen Blick auf SOLID werfen und Ihre Fragen stellen. Hier geht es zu den Terminen.
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