Seit 1. Juli: Implementierung der Zentralen Zollabwicklung Import (CCI)
Seit 1. Juli 2024 läuft die erste Implementierungsphase der Centralised Clearance for Import, kurz: CCI. Die nun geschaffene, neue IT-Struktur ermöglicht es künftig einem AEO-zertifizierten Unternehmen auch bei der Einfuhr eine Zollanmeldung bei seinem zuständigen Zollamt in einem EU-Mitgliedsstaat abzugeben, die in einem anderen Mitgliedstaat physisch gestellt wird. Die ersten acht Länder sind schon gestartet.
Erste Ergebnisse bei der Einführung der zentralen Zollabwicklung für die Einfuhr auf europäischer Ebene sind bereits zu verzeichnen: Bulgarien, Estland, Spanien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen und Rumänien haben ihre nationalen Komponenten des Systems erfolgreich entwickelt, getestet und implementiert. Sie haben die erste Phase des CCI-Systems zum 1. Juli 2024 bzw. Luxemburg zum 8. Juli 2024 in Betrieb genommen.
Ausblick Deutschland
Die umfangreichen Arbeiten an der Umsetzung des ersten transeuropäischen Systems, mit auf zentraler und auf nationaler Ebene entwickelten Komponenten für den Verfahrensbereichs CCI, dauern derzeit noch an. In Deutschland wird die Umsetzung in ATLAS Version 10.2 erfolgen.
Vorteile von CCI
Durch die Bündelung der Aufgaben an einer zentralen Stelle in Europa können Unternehmen nicht nur administrative Arbeit einsparen, sondern auch mehr Transparenz und Compliance in zentrale Prozesse einbringen. Weitere Vorteile:
- Schnellere Zollabfertigung importierter Waren
- Reduzierung der Zollverfahren, z.B. kein Transitverfahren
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Teilnahme am CCI
Wirtschaftsbeteiligte mit AEO C- oder AEO F-Zertifizierung, die an der Zentralen Zollabwicklung Import teilnehmen wollen, müssen eine CCI-Bewilligung beantragen. Diese kann bei den zuständigen Zollbehörden des EU-Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller ansässig ist, eingeholt werden. Die Beantragung erfolgt über das EU-Trader Portal, das in Deutschland über das Zoll-Portal zu erreichen ist.
Die zweite Phase des CCI-Systems ist laut UZK-Arbeitsprogramm für den 2. Juni 2025 vorgesehen. Dann soll das CCI-System erweitert werden um:
- vereinfachte ergänzende Anmeldungen
- die Eintragung in die Buchführung des Anmelders
- verbrauchsteuerpflichtige Waren und Waren im Rahmen des Handels der EU mit besonderen Steuergebieten
Austausch gewünscht?
Im 90-minütigen Online-Seminar haben Sie Gelegenheit, nach einem Überblick auch konkrete Fragen zu stellen und sich mit anderen Unternehmen über das optimale Vorgehen auszutauschen. Damit Sie besser die Vor- und Nachteile für Ihr eigenes Unternehmen abwägen können bzw. die Bewilligung auf möglichst einfachem Weg erreichen.
📅 Datum: 21. November
⏰ Zeit: 10.00 bis 11.30 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare