E-Commerce in den USA: Zollfreiheit für Kleinsendungen soll fallen
In den USA rückt der massenhafte Import von Kleinsendungen in den Fokus von Gesetzesinitiativen. Bislang gelten vereinfachte Formalitäten für Sendungen unter 800 US-Dollar, die an einem Tag von einer Person importiert werden. Doch die Menge an Kleinsendungen hat sich zwischen 2017 und 2023 vervierfacht. Am 13. September veröffentlichte die Biden-Harris Regierung dazu ein Fact Sheet mit vorgeschlagenen Maßnahmen.
Mit einer vereinfachten elektronischen Anmeldung (Entry Type 86) können Zollagenten Kleinsendungen anmelden und Abgabenfreiheit in Anspruch nehmen. Wie auch bei regulären Zollanmeldungen übernehmen die Zollagenten die Verantwortung dafür, dass sie geltendem Recht entsprechen.
USA plant eine de-minimis-Reform
Anfang des Jahres wurde die U.S. Customs and Border Protection (CBP) aktiv und kontrollierte die Einhaltung der Vorschriften stichprobenartig. Laut Presseerklärung der CBP im Mai 2024 wurden daraufhin sogar Zollagenten suspendiert.
Insgesamt sollen Kleinsendungen genauer erfasst und die Abgabenfreiheit eingeschränkt werden. Dazu veröffentlichte das Weiße Haus 13. September 2024 ein Fact Sheet: De-minimis Shipments. Damit einher geht auch die Gesetzesinitiative Fighting Illicit Goods, Helping Trustworthy Importers, and Netting Gains (FIGHTING). Unter anderem sind folgende Maßnahmen angekündigt:
- Bestimmte Warenkategorien sollen von der de-minimis Regel ausgenommen werden, d.h. für sie gilt die 800-US-Dollar-Schwelle dann nicht mehr. Das betrifft zum Beispiel Textilien, Bekleidung, Lederwaren oder Waren wie Stahl- und Aluminiumprodukte, die Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen.
- Folglich werden für Kleinsendungen deutlich mehr Angaben bei der Einfuhr verpflichtend, unter anderem die 10-stellige US-Zolltarifnummer und ggf. Konformitätsbescheinigungen (Certificates of Compliance - CoC).
- Gebührenerhebung auch für Kleinsendungen wird erwogen.
Kleinsendungen in der Europäische Union
In der EU gilt: Bis zu einer Grenze von 150 Euro bleiben Sendungen derzeit zollfrei, wobei die Mehrwertsteuer i.d.R. erhoben wird und bestimmte Warenkategorien von der Kleinsendungsregelung ausgenommen sind.
Diese Freigrenze wird spätestens mit dem Umsetzen der EU-Zollreform fallen, so dass dann auch für Kleinsendungen unter diesem Wert Zölle anfallen. Laut der bisherigen Planung ist dies für 2028 vorgesehen, es gibt aber auch Stimmen, die sich für einen früheren Termin einsetzen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare