Ab 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Verordnung für Produktsicherheit
Die neue Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit General Product Safety Regulation (GPSR) tritt mit erweiterten Pflichten im Dezember in Kraft. Vor allem Digitalisierung und der steigende Absatz beim Onlinehandel führten zu zusätzlichen Anforderungen. Sind Sie von den neuen Sorgfaltspflichten betroffen?
Die Verordnung 2023/988 wurde bereits im Mai 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist ab 13. Dezember 2024 EU-weit zu beachten. Damit werden Verbraucherrechte gestärkt und Akteure in der Handelskette mit höheren Sorgfaltspflichten belegt. Betroffen sind Waren, die in die Hände von Verbrauchern geraten könnten.
Gültigkeitsbereich: Verbraucherprodukte
Die Verordnung gilt für annähernd alle in der EU in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten. Ausnahmen gelten, wenn spezifische Unionsvorschriften wie CE-Richtlinien die Produktsicherheit bereits regeln oder auch für Arzneimittel, Lebensmittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie Antiquitäten. Außerdem kommen die Vorschriften nicht zur Anwendung beim Handel mit Produkten, die ausschließlich für Märkte außerhalb der EU bestimmt sind, bei Reparaturbedarf und bei Produkten, die lediglich unvorhergesehen in die Hände von Verbrauchern geraten, z.B. größere Produktionsmaschinen für die Industrie.
Neue Pflichten
Die Rolle, die ein Unternehmen in der Wirtschaftskette einnimmt, entscheidet über die Pflichten, die daraus resultieren. Hersteller müssen zukünftig für jedes Produkt eine Risikoanalyse durchführen und diese zehn Jahre aufbewahren. In den Anwendungsbereich fallen jetzt auch Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online-Marktplätzen. Diese müssen im „Fernabsatz“ nicht nur Herstellerdaten, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, sondern auch die Angaben zum Produkt einschließlich einer Abbildung z.B. durch ein Foto veröffentlichen. Außerdem müssen sie sich im Safety-Gate-Portal, dem Nachfolger der GPSD Business Application, registrieren und wirksame interne Sicherheitsverfahren implementieren. Sie müssen auch sicherstellen, dass bei Rückrufen betroffene Verbraucher informiert werden. Artikel 6 definiert die neuen Kriterien zur Sicherheitsbewertung, darunter Cybersicherheitsmerkmale und die Wechselwirkung mit anderen Produkten.
Weitere Informationen
Eine Zusammenfassung der Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure hat die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zusammengestellt – inklusive FAQ für den E-Commerce. Einen guten Überblick finden Sie auch unter anderem bei der IHK Stuttgart, die zudem am 17. Oktober ein kostenfreies Online-Seminar zu diesem Thema anbietet.
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