EU-Portal zum Proof of Union Status: Aktualisierte Version
Im September 2024 wurden im PoUS-System der Europäischen Union Fehler behoben und einige Vereinfachungen für die Eingabe umgesetzt. Jetzt lassen sich auch Beipacks eintragen. Fehlende Eingaben werden auf einen Blick sichtbar.
Mit T2L- oder T2LF-Dokumenten weisen Sie den Unionscharakter Ihrer Waren nach, die Sie innerhalb des Zollgebiets der Union versenden. Diese Dokumente kommen hauptsächlich im Seeverkehr zum Einsatz, wenn keine anderen Statusnachweise verwendet werden. Seit 1. März 2024 sollen diese ausschließlich in elektronischer Form übermittelt werden. Dazu steht das europäische System Proof of Union Status zur Verfügung.
Einige Fehler des Systems wurden mittlerweile behoben. So lassen sich ab sofort auch Beipackpositionen in den Statusnachweisen melden. Laut der Handreichung des deutschen Zolls muss dazu bei den Warenpositionen der Hauptpacks die Anzahl der Packstücke größer als „0“ sein. Bei den zugehörigen beigepackten Warenpositionen müssen dann die Art der Packstücke und das Versandzeichen aus der Warenposition des Hauptpacks eingetragen werden.
Der deutsche Zoll bietet in seinem Fachbeitrag zu den Nachweisen des Unionscharakters die “Handreichung zum EU-System PoUS” zum Download an. Diese liegt derzeit in der Version 2.2 vor und bietet neben einem FAQ auch Hilfestellungen bei auftretenden Fehlern an. Unter anderem haben Sie die Möglichkeit das Service Desk des Zolls zu kontaktieren und die fehlerhafte XML-Datei dort prüfen zu lassen.
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