Weiterentwicklung des EU-Single-Window
Das Single-Window der EU sorgt für den digitalen Austausch von Unterlagen zwischen Unternehmen, nationalen Zollverwaltungen und nationalen Kontrollbehörden. Mit einer aktuellen Verordnung wird unter anderem dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) Rechnung getragen und ein Umsetzungsdatum bestimmt. Mit einer weiteren Durchführungsverordnung werden grundsätzlich die technischen Vorgaben geregelt.
Mit dem EU-Single-Window sollen Abfertigungszeiten für Unternehmen reduziert und Kontrollmaßnahmen an der EU-Außengrenze beschleunigt werden. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2514, die Ende September im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, wird nun das CO2-Grenzausgleichssystem aufgenommen sowie neue Vorschriften bei einer Ankunftsmeldung. Außerdem werden Zeitpunkte festgelegt, bis wann diese Implementierungen im EU-Single-Window abgeschlossen sein sollen. Für Zulassungen im Rahmen des CO2-Grenzausgleichssystem ist das der 1. Januar 2026.
Damit die Bescheinigungen zwischen den nationalen Zollbehörden, nationalen Kontrollbehörden - sogenannten Partnerbehörden - und dem EU-Single-Window reibungslos übertragen werden, legt eine Durchführungsverordnung (EU) 2024/2145 technische Funktionen fest. Das betrifft unter anderem Forstdokumente, Gesundheitsdokumente, Dokumente über Kulturgüter oder zum Artenschutz. So soll zum Beispiel gewährleistet werden, dass eine Zuordnung von Kontrolldokumenten und Zollanmeldung ermöglicht wird. Außerdem werden Regelungen aufgestellt, was im Falle einer Ungültigkeitserklärung durch die Zollbehörde oder bei Ausfällen der EU-Single-Window-Umgebung geschieht.
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Ist das dann alles im Zoll und Geschäftskundenportal wie die CBAM Meldungen?
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