Aktualisierte Übersicht über Nationale Dual-Use Vorschriften
Zur Kontrolle des Exports von Dual-Use-Gütern ist seit dem 9. September 2021 die reformierte Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten können zusätzliche oder ergänzende nationale Vorschriften erlassen. Daher bietet die EU-Kommission in einem aktualisierten Informationsvermerk eine Übersicht über diese Vorschriften und die zuständigen nationalen Behörden an.
Der Informationsvermerk C/2024/5881 wurde am 2. Oktober 2024 veröffentlicht. Darin sind die aktuellen Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedsstaaten, die über die Dual-Use-Verordnung hinausgehen, enthalten. Dies betrifft die Artikel 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 22 und 23 der Verordnung. Diese vollständige, zusammenhängende Darstellung der zusätzlichen nationalen Maßnahmen bietet exportierenden Unternehmen Klarheit über die aktuell geltenden Vorschriften und weiterführende Quellen.
Außerdem enthält der Informationsvermerk eine Liste sowie Kontaktinformationen der Behörden, die befugt sind
- Ausfuhrgenehmigungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu erteilen,
- Genehmigungen für die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten und technischer Unterstützung zu erteilen,
- die Durchfuhr von nicht-Unionsgütern mit doppeltem Verwendungszweck zu verbieten.
Zur schnellen Orientierung gibt Germany Trade & Invest (GTAI) im Artikel EU-Kommission aktualisiert Informationen zur Dual-Use-Verordnung einen kurzen Überblick.
Sie wissen nicht, ob Sie EU Dual-Use-Güter in Ihrem Warenstamm haben? SOLID bietet Ihnen einen Fragenkatalog, der Sie mit Hilfe gezielter Fragestellungen durch Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 führt.
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