Einheitliche EU-Systeme: Aktualisierter Zeitplan für UZK-Zollanwendungen
Während in Deutschland die Arbeit mit ATLAS AES 3.0 für die Ausfuhr reibungslos läuft, ist dies noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Dagegen wird in Deutschland die Zentrale Zollabwicklung für die Einfuhr erst mit dem nächsten Release 10.2 umgesetzt. Die EU-Kommission hält die EU-weiten Entwicklungen fest und liefert aktualisierte Zeitpläne in ihrem jährlichen Bericht.
Der Fortschrittsbericht der EU-Kommission liegt in allen Amtssprachen vor und gibt detaillierteren Einblicke in den Stand der Systeme.
In diesem Jahr wurden viele von den Anforderungen des neuen Systems zum Proof of Union Status (PoUS) überrascht. Damit weisen Sie den Unionscharakter Ihrer Waren nach, die Sie innerhalb des Zollgebiets versenden. Betroffene Unternehmen sollten daher die nächsten Umsetzungsschritte im Blick haben. Die EU-Kommission informiert im Fortschrittsbericht über die Inbetriebnahme der Phase 2. Ab 15. August 2025 sollen dann auch Warenmanifeste übermittelt werden können.
Deutschland hat bei der EU-Kommission bereits für das System der Zentralen Zollabwicklung für die Einfuhr gemeldet, dass die Umsetzung nicht fristgerecht erfolgen kann. Die erste Phase hätte bereits Mitte 2024 in Betrieb gehen sollen. Mittlerweile ist durch den Zoll ein vorläufiges technisches Handbuch dazu veröffentlicht worden. Mit einer Inbetriebnahme ist voraussichtlich ab Mitte 2025 zu rechnen.
Insbesondere Verfahren, die nicht nur die Gruppe der Mitgliedstaaten umfassen, wie das NCTS-Versandverfahren können von Verschiebungen betroffen. Mehr lesen Sie auch in der Pressemitteilung der EU-Kommission.
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