EU-Sanktionen gegen Russland: So beugen Sie Umgehungsrisiken vor
Auf Unternehmen kommen ab Ende Dezember 2024 weitere Anforderungen durch das Russland-Embargo zu. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit aktualisierten Hinweispapieren zu Umgehungsrisiken – Exportkontrollexpertin Dr. Ulrike Japser von AEB liefert im Seminar konkrete Antworten auf Ihre Fragen.
Die Umgehung der EU-Embargomaßnahmen, besonders bei kriegsrelevanten Gütern (sogenannte High-Priority-Items), schwächt die Wirkung der Sanktionen gegen die russische Rüstungsindustrie. Analysen zeigen, dass viele dieser Güter aus westlichen Unternehmen stammen, aber oft nicht direkt aus diesen Ländern nach Russland kommen. Stattdessen werden sie häufig in Tochtergesellschaften in Drittstaaten hergestellt, die nicht den EU-Sanktionen unterliegen. Von dort gelangen sie entweder über andere Drittländer oder direkt nach Russland.
Daher ist es relevant, dass Unternehmen, einschließlich deren Tochtergesellschaften in Drittländern, keine Aktivitäten durchführen, die die EU-Sanktionen unterlaufen. Mit dem 14. Sanktionspaket wurden neue Maßnahmen erlassen, die EU-Muttergesellschaften seit dem 25. Juni 2024 verpflichten sicherzustellen, dass ihre Tochtergesellschaften nicht gegen die Sanktionen verstoßen (Best-Effort-Verpflichtung).
Ab dem 26. Dezember 2024 müssen Unternehmen Risiken identifizieren und geeignete Kontrollen implementieren, um die Sanktionseffektivität zu erhöhen. Die Handlungen von Tochtergesellschaften können unter bestimmten Umständen sanktionsrechtlich relevant für die Muttergesellschaft werden. Unternehmen sind daher aufgefordert, interne Compliance-Strukturen zu stärken und Mitarbeitende über die geltenden Sanktionsregelungen zu schulen.
Um Unternehmen bei der Einhaltung der Sanktionen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zwei Hinweispapiere zu Sanktionsumgehungen veröffentlicht:
>> Hinweispapier zur Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen
Die Europäische Kommission hat einen im Rahmen der G7-Arbeitsgruppe zur Durchsetzung der Exportkontrolle erstellten Leitfaden zur Vermeidung von Sanktionsumgehungen veröffentlicht.
Austausch gesucht? Dr. Ulrike Jasper bietet ein Online-Seminar dazu an
Wie können sich Unternehmen gegen Umgehungsrisiken absichern? Dies ist die zentrale Frage im Online-Seminar mit Exportkontroll-Expertin Dr. Ulrike Jasper. Gemeinsam blicken Sie in 90 Minuten insbesondere auf die ab dem 26. Dezember 2024 geltenden Prüf- und Dokumentationspflichten des Artikel 12g der Verordnung zum Russland-Embargo im Umgang mit den sogenannten High-Priority-Items.
📅 Datum: 21. November
⏰ Zeit: 10.00 bis 11.30 Uhr
💻 Ort: Online (MS Teams)
>> Zur Anmeldung: Russland-Sanktionen - Umgang mit Umgehungsrisiken
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