BAFA: Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 36
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 mit Wirkung zum 25. Oktober 2024 neu bekanntgegeben. Der Kreis der zugelassenen Bestimmungsziele wurde um die Türkei ergänzt. Wenn Sie die AEB Anwendung Trade Compliance Management für die Exportkontrolle verwenden, wurde die Änderung bereits im Datenservice umgesetzt.
Laut Meldung des Bundesamtes wurde die Türkei in den Abschnitten 5.1 und 5.2 der zugelassenen Bestimmungsziele ergänzt, da eine Überwachung der betroffenen Güter mit Hilfe von Einzelausfuhrgenehmigungen nicht notwendig ist. Weitere inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 36 können Sie verwenden, wenn Sie Marineausrüstungen an bestimmte staatliche Endverwender exportieren. Sie gilt bis zum 31. März 2025.
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