EU veröffentlicht Kombinierte Nomenklatur 2025
Am 31. Oktober 2024 wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522 die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur durch die EU-Kommission veröffentlicht. Diese treten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Erste Änderungshinweise für das Jahr 2025
Laut Durchführungsverordnung (EU) 2024/2552 vom 23. September wurden neue Warennummern aufgenommen unter anderem zu:
- Kapitel 27: Biokraftstoffen und Ölabfällen
- Kapitel 29: Halogenderivaten der alicyclischen Kohlenwasserstoffe und Verbindungen mit Stickstofffunktionen, organische Thioverbindungen und andere organische-anorganische Verbindungen
- Kapitel 31: Harnstoffen bei mineralischen oder chemischen Stickstoffdüngemitteln
- Kapitel 44: Holzabfällen und Laminatbodenbelägen
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Kapitel 85: Wird aufgrund des Übereinkommens zum Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) vereinfacht.
Neu aufgenommen wurden in dem Kapitel unter anderem Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, Magnetbandgeräte sowie bestimmte Rundfunkgeräte für Kraftfahrzeuge Geräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können.
Warenverzeichnis 2025
Die Aufbereitung der Änderungen durch das Statistische Bundesamt (DESTATIS) steht noch aus. Sobald das Warenverzeichnis 2025 für deutsche Unternehmen zur Verfügung steht, informiert die AEB Community zuverlässig darüber.
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