Schweiz: Wertfreigrenze sinkt ab 1. Januar auf 150 Franken pro Person
Im Reiseverkehr in die Schweiz wird die Wertfreigrenze am 1. Januar 2025 von 300 auf 150 Franken pro Person und Tag gesenkt. Dies soll zu einer besseren Steuergerechtigkeit führen und den Einkaufstourismus reduzieren.
In einer Medienmitteilung vom Oktober 2024 teilen Bundesrat und Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) mit, dass, initiiert durch eine Motion und zwei Standesinitiativen, ab 1. Januar 2025 die Wertgrenze für mehrwertsteuerfreie Importe im Reiseverkehr gesenkt wird, um den heimischen Handel zu stärken und die Steuergerechtigkeit zu verbessern.
Das BAZG rät Privatpersonen, ihre Waren oberhalb der Wertgrenze mit der Verzollungs-App «QuickZoll» zur Einfuhr anzumelden. Abgaben können dann mit einem Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent direkt über die App entrichtet werden. Weiter heißt es: “Eine Verzollung zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent ist vorläufig nur mündlich bei einem besetzten Grenzübergang oder schriftlich über eine Anmeldebox möglich”. Ab 2026 soll die Verzollung via «QuickZoll»-App auch zum reduzierten Mehrwertsteuersatz möglich sein.
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