Aktualisierter Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung ab 8. November in Kraft
Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2547 vom 5. September 2024 wurde am 7. November 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt somit zum 8. November 2024 in Kraft. Damit wird die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 aufgeführte EU-Dual-Use-Güterliste aktualisiert. Die dort gelisteten Güter sind bei Ausfuhren aus der EU immer genehmigungspflichtig.
Die Dual-Use-Güterliste ist unterteilt in zehn Kategorien. Folgen Sie zur Prüfung Ihrer Güter der Struktur, um zur korrekten Exportkontrollnummer zu gelangen. In Kategorie 4 gibt es keine Änderungen, in manchen Kategorien nur neue Anmerkungen und Textänderungen. Neue Nummern wurde nicht aufgenommen – neue und gestrichene Unternummern listen wir im Folgenden je Kategorie auf.
Die konkreten Änderungen
- In Kategorie O gibt es neue Unternummern für Austauschanlagen (0B004a3 bis a5) und den Austausch für Wasserstoffisotopen (0B004b10). Die 0B004b6 wurde gestrichen.
- In Kategorie 1 gibt es drei neue Unternummern für Iodpentafluorid (1C011e), für Dipropylamin (1C350.90) und für Neosaxitoxin (1C351d24).
- In Kategorie 3 wurden die Unternummern 3A001c3 und 3A002e2 gestrichen.
Auf der BAFA-Website erhalten Sie einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen.
Ihre AEB Exportkontroll-Lösungen sind aktuell
Im AEB-Datenservice für die Exportkontroll-Lösungen werden die Änderungen nach ihrem Inkrafttreten automatisch berücksichtigt.
Sicherheit bei der Prüfung gewünscht? SOLID hilft
Das Fachwissen der AEB Exportkontroll-Expertin und promovierten Juristin Ulrike Jasper steckt im Online-Tool SOLID. Die dortige Prüfung zur Güterklassifizierung führt Sie anhand gezielter Fragestellungen durch Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung und Teil I der deutschen Ausfuhrliste.
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