CBAM: Vorbereitung auf die nächsten Schritte
Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) der EU fordert je Quartal einen Bericht. Seit dem dritten Quartal 2024 dürfen hierfür nicht länger ausschließlich Standardwerte der EU verwendet werden. Ab 2025 stehen weitere Änderungen auf dem Plan. Die EU bittet daher um Feedback zum CBAM-Register und zum Status des zugelassenen CBAM-Anmelders. Und AEB gibt mit dem Partner CBAMBOO einen Ausblick, wie eine digitale Lösung dazu aussehen kann.
Während der CBAM-Übergangsphase bereitet die EU-Kommission die nächsten Schritte vor.
EU: Feedback zu Registrierungen
-
Zugelassener CBAM-Anmelder: Waren, die unter die CBAM-Verordnung fallen, dürfen ab 2026 nur noch von Unternehmen importiert werden, die sich dafür vorab registriert haben. Mittlerweile liegt ein Entwurf zur Durchführungsverordnung vor, im zugehörigen Anhang, werden die erforderlichen Angaben für einen Antrag benannt.
Noch bis zum 27. November 2024 können sich Betroffene an der Konsultation der EU-Kommission beteiligen und ihre Rückmeldungen einbringen:
>> EU-Kommission: Zulassung von CBAM-Anmeldern
-
CBAM-Register: Haben Unternehmen ein CBAM-Konto, sollen diese über ein CBAM-Register den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders beantragen können. Außerdem soll es Anlagenbetreibern aus dem Drittland möglich sein, notwendige Angaben hochzuladen.
Auch dazu können sich Unternehmen noch bis zum 28. November 2024 über eine Konsultation der EU-Kommission mit ihren Rückmeldungen beteiligen:
>> EU-Kommission: Einrichtung des CBAM-Registers
Bitte beachten Sie, dass die Gesetzesentwürfe nur in englischer Sprache vorliegen. Sie können Ihr Feedback zu den Vorschlägen nach einem Login im EU-Portal einfach als Freitext in deutscher Sprache abgeben.
CBAMBOO: Blick auf eine CBAM-Lösung
AEB ist 2024 mit CBAMBOO eine Partnerschaft eingegangen. Das IT-Unternehmen hat eine Online-Plattform entwickelt, die sowohl meldepflichtigen Unternehmen als auch Herstellern und Lieferanten Vereinfachungen bei der Berichtspflicht bietet.
In einem kostenfreien Webinar stellt Gabriel Rozenberg von CBAMBOO die Lösung vor: Ein internationales Netzwerk für Hersteller und Lieferanten sorgt für schnellen Zugriff auf die benötigten Werte. Mark Brannan von AEB demonstriert, wie sich die Daten mit Datenextrakten von Import Filing ergänzen lassen. Schließlich ist ab Januar 2025 eine Berechnung nur noch nach der EU-Methode zulässig.
Das kostenfreie Webinar findet am 28. November von 11 - 12 Uhr in englischer Sprache statt:
>> Zur Anmeldung: CBAM-Berichte mit Echtdaten. Mit AEB und CBAMBOO.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare