EU-Untersuchungen: Zollamtliche Erfassung seit Oktober 2024
Die Antisubventionsmaßnahmen der EU gegen chinesische E-Autos sorgen weiterhin für Diskussionen in Wirtschaftskreisen. Was häufig vergessen wird: Der Einführung solcher Maßnahmen gehen umfangreiche Untersuchungen voraus. Seit Oktober 2024 werden nun von der EU-Kommission grundsätzlich alle Einfuhren erfasst, die Ziel von Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchungen sind.
In einer Pressemitteilung vom 24. September 2024 hat die EU-Kommission diesen Schritt angekündigt: Commission to register imports of all products under trade defence investigations in bid to fight unfair competition.
Damit soll eine belastbare Grundlage geschaffen werden, um bei Antidumping- oder Antisubventionsfällen die europäische Wirtschaft gezielter zu schützen, z. B., indem Maßnahmen auch rückwirkend erlassen werden können. Bislang wurden Importe hauptsächlich auf Antrag aus der EU-Industrie heraus erfasst.
Am 25. Oktober 2024 wurden nun die zugehörigen Durchführungsverordnungen zur Erfassung der Einfuhren im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Eine Übersicht aller laufenden Untersuchungsverfahren erhalten Sie auch in der Datenbank der EU: Trade Defence Investigation.
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