Änderungen in der Schweiz: Mehrwertsteuer ab 2025
Die Eidgenössische Steuerverwaltung informiert auf ihrer Website zu den Änderungen, die die Mehrwertsteuer ab 2025 betreffen. Unter anderem dürfen Unternehmen die Mehrwertsteuer nur noch digital abrechnen, und elektronische Plattformen werden in die Liefergeschäfte stärker eingebunden.
Zeitgleich mit der digitalen Abrechnung wird die Möglichkeit der jährlichen Abrechnung geschaffen. Elektronische Plattformen werden aus Mehrwertsteuer-Sicht in gewissem Sinn wie ein Zwischenhändler in die auf ihnen getätigten Handelsgeschäfte behandelt. Dies gilt auch für außerhalb der Schweiz ansässige Plattformen und hat u. a. Auswirkungen auf die Rechnungsstellung und den Import von Waren.
Sowohl das Schweizer Mehrwertsteuergesetz als auch die Mehrwertsteuerverordnung wurden überarbeitet.
Finden Sie hier eine Übersicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025 mit Verknüpfungen zu weiterführenden Informationen.
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