China: Neue Exportkontrollvorschriften und Dual-Use-Güter-Liste ab 1. Dezember
Am 1. Dezember 2024 treten in der Volksrepublik China die neuen Exportkontrollvorschriften für Dual-Use-Güter in Kraft. Am 15. November wurde die Ausfuhrkontrollliste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck auf der Seite des chinesischen Wirtschaftsministeriums (MOFCOM) veröffentlicht. Unternehmen, die dem chinesischen Recht unterliegen, sollten ihre Exporte aus China prüfen.
Die neue chinesische Dual-Use-Güterliste
Seit 2020 ist das Export Control Law (ECL) der Volksrepublik China in Kraft. Die neuen Vorschriften für Dual-Use-Güter gelten ab 1. Dezember 2024. Dazu hat das chinesische Wirtschaftsministerium ein Dekret am 19. Oktober 2024 auf seiner Website veröffentlicht, am 15. November 2024 folgten weitere Details zur Ausfuhrkontrollliste in der Bekanntmachung Nr. 51. Dort ist der Link zum Download der Ausfuhrkontrollliste in chinesischer Sprache enthalten.
Der Aufbau der Liste orientiert sich am Wassenaar-Arrangement, wie es bereits im amerikanischen oder europäischen Recht verankert ist. Die chinesische Ausfuhrkontrollliste ist in 10 Industriesektoren von 1 bis 0 in arabischen Ziffern unterteilt – hier in einer unverbindlichen Übersetzung:
1. Besondere Materialien und zugehörige Ausrüstung, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine
2. Materialbearbeitung
3. Elektronik
4. Computertechnologie
5. Telekommunikation und Informationssicherheit
6. Sensoren und Lasertechnik
7. Navigation und Avionik
8. Schiffstechnologie
9. Luft- und Raumfahrt sowie Antriebstechnik
0. Andere Güter
Den Industriesektoren folgen Unterteilungen in den lateinischen Buchstaben von A bis E:
A - Systeme, Ausrüstung und Komponenten
B - Ausrüstung zum Testen und zur Produktion
C - Materialien
D - Software
E - Technologie
Die folgenden drei arabischen Ziffern enthalten weitere Informationen zum Grund der Kontrolle und zur Sortierung der Güter. Der Katalog in Teil 2 der chinesischen Ausfuhrkontrollliste enthält dann anhand der fünfstelligen Ausfuhrkontrollgüter weitere Informationen zu den technischen Spezifikationen der Güter.
Genehmigungen
Für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern können Einzelausfuhrgenehmigungen genutzt werden. Alternativ werden auch allgemeine Genehmigungen zur Vereinfachung angeboten.
Für die Wiederausfuhr wird deutlich: Das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) will künftig den Handel mit kontrollierten Gütern oder mit chinesischer Technologie weltweit strenger überwachen. Gleichzeitig soll die Überprüfung von chinesischen Personen und Organisationen durch ausländische Exportkontrollbehörden nur mit Genehmigung des MOFCOM möglich sein.
Weitere Listen: Watch list und Control list
Ähnlich wie die US-amerikanische „Unverified List“ hat das MOFCOM eine Watch list eingeführt, auf der Importeure oder Endnutzer aufgenommen werden, wenn diese nicht kooperieren bzw. die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellen. Neben dieser Beobachtungsliste gibt es bereits die Control list, vergleichbar mit der US-amerikanischen Entity List.
Was ist zu tun?
Wenn Sie zu den betroffenen Unternehmen gehören, sollten Sie sich mit der Güterklassifizierung nach dem chinesischen Recht vertraut machen. Für Güter, die einer Catch-all-Bestimmung unterliegen, sollten Sie bewerten, ob ggf. chinesische Endverwendungserklärungen notwendig werden.
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