EU-Portal zur Entwaldungsverordnung: Registrierung möglich
Das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) informiert, dass seit November 2024 die Registrierung beim Informationssystem der EU möglich ist. Die Registrierung ist notwendig, um zukünftig Sorgfaltserklärungen elektronisch einzureichen und dafür eine Referenznummer zu erhalten. Diese werden allerdings erst ab 30. Dezember 2025 gebraucht. Vor wenigen Tagen hat nun das EU-Parlament gemeinsam mit der EU-Kommission und dem Rat der EU die Verschiebung der Anwendbarkeit um 12 Monate entschieden.
Das BLE wies bereits in seinem Newsletter darauf hin, dass zunächst ein Trilog zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Rat der EU stattfinden muss. In diesem Rahmen wurde nicht nur über die Verschiebung entschieden, sondern auch über die durch das Parlament eingebrachten Änderungen. Der Rat der EU hat bereits am 3. Dezember eine Presseerklärung veröffentlicht: EU deforestation law: Council and Parliament agree on its targeted amendment.
Registrierung im Informationssystem
Auf der Website EU-Informationssystem: So funktioniert es gibt das BLE Hilfestellungen zur Registrierung und zum weiteren Vorgehen. So können ab 2. Dezember 2024 Sorgfaltserklärungen eingereicht werden. Die zugehörige Registriernummer muss dann z. B. bei Importen vorliegen und kann als Unterlagencodierung gemeldet werden.
Dazu hat die EU-Kommission ein erläuterndes Dokument TARIC-Daten herausgegeben, in dem Sie die Codierungen zur EUDR-Maßnahme einsehen können.
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