Compliance Slam: Dr. Ulrike Jasper deckt Missverständnisse bei Dual-Use- und Rüstungsgütern auf
Ist eine Lippenstifthülse ein Dual-Use-Gut, weil man daraus Munition machen könnte? Wird ein Kugellager zum Rüstungsgut, wenn es in einem Panzer verbaut wird? Die Exportkontroll-Expertin Ulrike Jasper klärt auf. Denn wer die Grundsätze versteht, hat es einfacher...
Rüstungsgüter sind Waffen, Munition und Ausrüstungen, die besonders konstruiert für militärische Zwecke sind. Damit wird nicht jede Socke, die ein Soldat trägt, zu einem Rüstungsgut. Das Merkmal „besonders konstruiert“ ist für die Bestimmung von Rüstungsgütern also von besonderer Bedeutung. Auch bei Dual-Use-Gütern taucht es auf. Ist es Ihnen dort schon begegnet?
Edutainment betreibt Dr. Ulrike Jasper wieder mit ihrem neuen Video, in dem sie über Güterklassifizierung spricht. Und beweist, warum Lippenstifthülsen Stand heute kein (und wahrscheinlich auch nie) Dual-Use-Gut sind. Denn weder die Verwendungsmöglichkeiten noch Empfänger entscheiden, ob ein Produkt ein Dual-Use-Gut ist. Hier hilft nur der Blick in die Verordnung.
Kleine Randbemerkung: Je nach Empfänger oder Verwendungszweck kann ein Geschäftsvorgang dennoch einer Genehmigungspflicht unterliegen. Diese hängt dann aber nicht vom Produkt ab! Dazu mehr in weiteren Videos...
Doch zurück zur Güter-Klassifizierung:
>> Im Video ist das Wichtigste amüsant in nur sechs Minuten auf den Punkt gebracht
Und wer die Fragen mit einem kostenfreien Sofort-Ergebnis ausprobieren will, dem sei SOLID ans Herz gelegt. Denn die Prüfung, die Ulrike Jasper dort entwickelt hat, führt mit Hilfe gezielter Fragestellungen durch die rechtlichen Grundlagen. Einfach testen:
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