Neues Merkblatt des BAFA zu Gebühren in der Ausfuhrkontrolle
Seit 1. Januar 2024 erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für seine Leistungen Gebühren im Bereich der Ausfuhrkontrolle. Im September 2024 wurde das Merkblatt zu den Regelungen der Besonderen Gebührenverordnung des BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung veröffentlicht. Darin werden insbesondere die Fälle von Gebührenerhebung erläutert, die von den Standardgebühren abweichen.
Eine grundlegende Reform des Gebührenrechts wurde vom Bund bereits im Jahr 2013 auf den Weg gebracht. Mit dieser wurden mehr als 200 Fachgesetze und Verordnungen bereinigt, modernisiert und zusammengefasst. Dadurch wurden Grundlagen für eine transparente und nachvollziehbare Gebührenerhebung geschaffen. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage zur Gebührenverordnung, ist aber auch abhängig vom Wert der beantragten Güter oder Dienstleistungen.
Das BAFA gibt im Merkblatt Beispiele zur Gebührenberechnung und stellt klar, dass Nullbescheide, Auskünfte und die Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen kostenfrei bleiben.
Hier geht’s zum Merkblatt:
>> BAFA - Außenwirtschaft - Merkblatt: Gebühren in der Ausfuhrkontrolle (Stand: 13. September 2024)
Zur Besonderen Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV) finden Sie hier weitere Informationen in der AEB Community: Besondere Gebührenverordnung: Nullbescheid bleibt kostenfrei.
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