Update der Warennummern 2025
Mitte November hat das Statistische Bundesamt (DESTATIS) die Änderungen des Warenverzeichnisses für 2025 veröffentlicht. Diese wirken sich in der Folge auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) aus. Denken Sie daher daran, dass für das Jahr 2025 nur noch die ab dem 1. Januar 2025 gültigen Warennummern für Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen zulässig sind. Wir haben zusammengestellt, was in den AEB-Anwendungen zu beachten ist.
Nur aktuelle Warennummern sind korrekte Warennummern – daher ist eine Überprüfung und die Pflege in Ihren Stammdaten und Vorlagen notwendig.
Für 2025 wurden z. B. Änderungen für folgende Waren vorgenommen:
Kapitel 03: Hochseehaie
Kapitel 06: Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Krallenwurzeln und Wurzelstöcke
Kapitel 07: Tomaten
Kapitel 27: Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse Ihrer Destillation; Bituminöse Stoffe; Mineralwachse
Kapitel 29: Organische Chemische Erzeugnisse
Kapitel 31: Düngemittel
Kapitel 44: Holz und Holzwaren; Holzkohle
Kapitel 85: Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -Wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte.
Weitere Anpassungen bzw. textliche Aktualisierungen wurden vorgenommen z. B. bei:
Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen, oder anderen Pflanzenteilen, Rückständen und Abfällen der Lebensmittelindustrie, zubereitetem Futter, tierischen Fetten und Ölen, Aluminium und Waren daraus, vollständigen Fabrikationsanlagen und Zusammenstellungen von Kleinwaren aus unedlen Metallen sowie Schreib- und Zeichenmitteln.
Zum Warenverzeichnis 2025 (Destatis)
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Detaillierte Hinweise zum Vorgehen und was bei der Umstellung in Ihrer Webanwendung zu beachten ist, finden Sie in unserem Help Center Artikel: Update der Warennummern 2025 in den Anwendungen von AEB
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