15. Sanktionspaket gegen Russland und seine Unterstützer
Am 16. Dezember 2024 wurde das 15. Sanktionspaket der EU gegen Russland im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Die neuen Maßnahmen zielen nicht nur darauf ab, “die russische Kriegsmaschinerie zu schwächen”, sondern auch seine Unterstützer in China, Nordkorea und im Iran zu sanktionieren, betont EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas.
Konkret traten am 17. Dezember die Erweiterungen der Russland-Embargo-VO 833/2014 durch die Verordnung(EU) 2024/3192 in Kraft. Eine konsolidierte Fassung wird in Kürze erwartet.
Weitere Finanzsanktionen gegen Personen, Unternehmen und Organisationen sind zu finden in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3183 zur Änderung der VO (EU) 269/2014.
Einen Überblick bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Seite zu den restriktive Maßnahmen gegen Russland. Diese wird laufend aktualisiert.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
- 84 neue Einträge auf der CFSP-Liste, davon zwei Menschen mit nordkoreanischer und einer mit chinesischer Staatsangehörigkeit sowie sechs chinesische Unternehmen. Die EU verhängt außerdem Sanktionen gegen die Militäreinheit, die für den Angriff auf die Kinderklinik Ochmatdyt in Kyjiw verantwortlich ist.
- Für 32 weitere Unternehmen, die Dual-Use-Güter und kritische Technologien nach Russland liefern, sollen strengere Exportkontrollen gelten. Einige haben ihren Sitz in Drittländern wie China, Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten
- Sanktionen gegen die sogenannte Schattenflotte durch die Listung von 52 weiteren Schiffen, so dass jetzt insgesamt 79 Tanker keine EU-Häfen mehr anlaufen und auch nicht beliefert werden dürfen.
- Rechtliche und finanzielle Entscheidungen betreffen die Aufhebung der “anti suit injunction”, so dass europäische Unternehmen besser vor in Russland gefällten Rechtssprüchen geschützt werden sowie die Freigabe von russischen Barguthaben zum Ausgleich von Verlusten und die Nichthaftungsklauseln für EU-Zentralverwahrer.
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Wind-down-Geschäfte: In der Verordnung (EU) 2024/3192 wird eine längere Frist bis zum 31.12.2025 eingeräumt, unter anderem für die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten oder die für den Abzug von Investitionen unbedingt erforderlich sind.
Hinweise für AEB Kunden
- In den AEB Compliance Screening Lösungen werden alle Listen jede Nacht aktualisiert, so dass Sie immer rechtskonform handeln können.
- Wer AEB Export Controls einsetzt, kann durch Definieren von „manuellen Beschränkungen” die Embargoregeln auf das eigene Unternehmen zuschneiden.
Ausblick
Polen, das ab dem 1. Januar 2025 den EU-Ratsvorsitz übernimmt, will in Kürze die Arbeiten an einem 16. Sanktionspaket beginnen. Es wird voraussichtlich zum Jahrestag des Kriegsbeginns veröffentlicht.
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