Russland-Embargo: Ab 26. Dezember ist ein Risiko Management für High Priority Items gefordert
Um Umgehungsgeschäfte zu verhindern, müssen Unternehmen in der EU bei Ausfuhren von Anhang XL Gütern (High Priority Items) umfassende Due Dilligence Prüfungen durchführen und dies dokumentieren.
Art. 12gb zu Anhang XL-Gütern
Gemäß Art. 12gb der EU-Verordnung 833/2014 gehen EU-Unternehmen bei der Ausfuhr von Gütern, die in Anhang XL gelistet sind, ab dem 26. Dezember 2024 wie folgt vor:
- a) Sie unternehmen zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Ausfuhr nach Russland und der Ausfuhr zur Verwendung in Russland von solchen Gütern oder Technologien geeignete Schritte, die im Verhältnis zur Art und Größe dieser Risiken stehen, und stellen sicher, dass diese Risikobewertungen dokumentiert und auf dem neuesten Stand gehalten werden.
- b) Sie setzen zur Minderung und zum wirksamen Management der Risiken der Ausfuhr nach Russland und der Ausfuhr zur Verwendung in Russland von solchen Gütern oder Technologien geeignete Strategien, Kontrollen und Verfahren um, die im Verhältnis zur Art und Größe dieser Risiken stehen, unabhängig davon, ob diese Risiken auf ihrer Ebene oder auf Ebene des Mitgliedstaats oder der Union festgestellt wurden.
Diese Pflichten entfallen, wenn die Güter in die in Anhang VIII genannten Partnerländer verkauft, geliefert oder verbracht werden. Das sind die USA, Japan, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island.
Hilfreich sind auch die zuletzt am 18. Dezember 2024 aktualisierten FAQ der EU-Kommission.
Abhilfemaßnahmen
SOLID liefert wichtige Hilfestellungen bei der Absicherung, z.B. mit der Auswahl der richtigen Endverbleibserklärung und bietet die geforderten Dokumentationsmöglichkeiten.
In der genannten Prüfung sind die Vorlagen C 6 (für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren von Gütern nach Russland oder zur Verwendung in Russland, soweit diese in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt sind) und C 7 (für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren von gelisteten Dual-Use-Gütern nach Russland oder zur Verwendung in Russland) aufgenommen. Zudem weist die Prüfung nun an den relevanten Stellen auf Absicherungsmaßnahmen gegen mögliche Umgehungen der Russland-Sanktionen sowie weitere Exportrisiken hin.
>> Zur Prüfung: Das richtige Endverbleibsdokument
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