UK: Anpassung der erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln
Der Anhang 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurde auf den HS-Stand von 2022 angepasst.
Regelmäßig alle fünf Jahre wird die Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) überarbeitet, zuletzt zum Jahr 2022. Diese ist dann ab Gültigkeit sofort für Einfuhr und Ausfuhr anwendbar. Präferenzabkommen haben zumeist einen HS-Stand, auf dem ihre erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln basieren. Dieser wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Anhang 3 des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich enthält die erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln auf Basis der Kapitel, Positionen oder Unterpositionen des HS. Diese waren bisher auf dem Stand von 2017. Am 4. Januar 2025 treten nun die Anpassungen auf Stand 2022 in Kraft. Der entsprechende Beschluss 1/2024 wurde am 5. November 2024 gefasst.
Inhaltlich kommt es nur zu wenigen Änderungen. Der Beschluss benennt die Positionen 2403, 2404, 3827, 8479 und 8524. Dorthin wurden mit der Änderung des HS Waren aus anderen Stellen des HS 2017 verschoben. Gemäß Beschluss „wurden die erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln grundsätzlich derart geändert, dass die Regeln für die Waren, die in diese HS-Positionen überführt wurden, unverändert bleiben“.
Wenn Sie die Software Origin & Preferences von AEB einsetzen, sind die aktualisierten Listenregeln für das Abkommen EU-GB bzw. GB-EU im aktuellen Servicepaket enthalten, gemeinsam mit den Änderungen im Zusammanhang mit den revidierten PEM Urprungsregeln.
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