USA: Strengere Vorschriften für Warenbeschreibungen in der Luftfracht
Seit 12. November 2024 werden Luftfrachtsendungen mit ungenauen Warenbeschreibungen durch die amerikanischen Zollbehörden an der Grenze zurückgewiesen. Die zuständige Behörde liefert Beispiele für zulässige und unzulässige Beschreibungen.
Im April 2024 hat die Behörde U.S. Customs and Border Protection eine automatisierte Prüfung von Warenbeschreibungen bei Eingangsmeldungen für die Luftfracht eingeführt. Beförderer müssen über das Air Cargo Advance Screening (ACAS) neben einem sechsstelligen Warencode auch genaue Frachtbeschreibungen an die US-Behörde übermitteln.
Seit 12. November 2024 werden nun Sendungen zurückgewiesen, deren Warenbeschreibungen zu vage formuliert sind. Anschließend werden die Melder der Eingangssendungen benachrichtigt und zu einer Korrektur der Warenbeschreibung aufgefordert. Eine Liste von Warenbeschreibungen, die nicht akzeptiert werden, hat U.S. Customs and Border Protection veröffentlicht – mit vorgeschlagenen Beispielen für korrekte Beschreibungen: Examples of Unacceptable vs Acceptable Cargo Descriptions. Eine genaue Warenbeschreibung ist unabhängig vom Verkehrszweig erforderlich und diese Liste dürfte auch ausserhalb der Luftfracht anwendbar sein.
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