Polen: verpflichtende SENT-Registrierung für Transportunternehmen
Seit Anfang Januar 2025 müssen sich auch Transportunternehmen aus der EU oder EFTA-Staaten im polnischen SENT-System anmelden, wenn bestimmte Güter im Straßenverkehr transportiert werden. Mit der Überwachung will die polnische Regierung Steuerbetrugsfällen entgegenwirken.
Bereits seit November 2024 waren von der Regelung alle Transportunternehmen aus Drittstaaten betroffen, außer Unternehmen, die Ihren Sitz in der EU- oder EFTA-Staaten hatten. Seit Januar 2025 wurde die Überwachung auch auf europäische bzw. Transportunternehmen aus EFTA-Staaten ausgedehnt.
Welche Warentransporte sind betroffen?
Eine Anmeldung im SENT (System for Electronic Transport Supervision) ist für besonders betrugsanfällige Warentransporte verpflichtend. Eine aktuelle Auflistung der betroffenen Waren (Stand 11. Januar 2025) erhalten Unternehmen in englischer Sprache auf der elektronischen Plattform PUESC. Darunter fallen beispielsweise Lebensmittel wie Früchte, Mais, Mehle oder Speiseöle, aber auch zahlreiche chemische Stoffe, Tabakprodukte oder Treibstoffe.
Laut der Website werden unter anderem auch Transporte überwacht, die Polen durchfahren:
- transport and turnover of goods beginning on the territory of Poland and ending on the territory of Poland or outside the territory od Poland,
- carriage and turnover of goods beginning and ending outside the territory of Poland,
- transport of goods beginning and ending outside the territory of Poland and ending in the territory of Poland.
Welche Angaben sind notwendig?
Das Transportunternehmen muss im SENT-Portal registriert sein und übermittelt vor dem Transport Informationen zur Ware wie Gewicht, Menge oder Volumen, zum Absender und Warenempfänger. Sollten Korrekturen notwendig sein oder Umladungen stattfinden, müssen diese ebenfalls gemeldet werden.
Die erhaltene Referenznummer für den jeweiligen Transport aus dem SENT-System bleibt für 10 Tage gültig.
Die Transportunternehmen müssen außerdem in der Lage sein für die Transportfahrzeuge Live-Ortungsdaten zu übertragen, so dass der vollständige Weg durch die überwachende Behörde nachvollzogen werden kann.
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