Importbestimmungen Nahost: Einführung eines zwölfstelligen Zolltarifs
Für alle Länder des Golfkooperationsrats gilt zum 1. Januar 2025 ein zwölfstelliger Zolltarif. Dies betrifft die Mitgliedsländer Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Katar, Bahrain und Kuwait. Mit der Harmonisierung soll die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Region gestärkt werden.
Die IHK Nord Westfalen teilt in einer News vom 10. Januar 2025 mit, dass das bisherige achtstellige Format ersetzt wurde. Grund für diese Änderung ist auch die genauere Erfassung statistischer Daten bei Ein- und Ausfuhren.
Bislang haben Katar und Oman die Implementierung des neuen Tarifs zum 1. Januar 2025 offiziell bekannt gegeben. Saudi-Arabien hatte bereits zuvor einen zwölfstelligen Zolltarif eingeführt.
Eine Auswirkung auf die Höhe der Zölle soll der neue Zolltarif nicht haben. Bei Angabe einer veralteten achtstelligen Nummer kann es zu Verzögerungen bei Importen kommen. Bei dem Export in diese Länder dienen weiterhin die ersten sechs Ziffern des Harmonisierten System (HS) zur Orientierung. Das HS-System ist weltweit in circa 200 Staaten/bzw. Wirtschaftsunionen gültig.
Der Importeur sollte allerdings sicherstellen, dass die korrekten zwölfstelligen HS-Codes verwendet werden.
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