Aktueller Bericht zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern
Das Gesamtvolumen der Dual-Use-Güter umfasste 2022 etwa 2 % des Ausfuhrvolumens. Am 30. Januar hat die EU-Kommission in ihrem Jahresbericht die Zunahmen bei den genehmigten sowie abgelehnten Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vorgelegt. Sicher ist: EU-Mitgliedsstaaten prüfen verstärkt.
Der Bericht über die Durchführung der Dual-Use-VO analysiert in erster Linie das Jahr 2022, doch werden markante Erkenntnisse aus 2023 und 2024 ebenfalls aufgegriffen.
Analyse des Jahres 2022
Im Jahr 2022 wurden Dual-Use-Güter im Wert von 57,3 Milliarden Euro ausgeführt. Das entspricht 138 764 Ausfuhren. Die meisten waren durch allgemeine Ausfuhrgenehmigungen auf nationaler und EU-Ebene abgedeckt. 831 Ausfuhren im Wert von 0,98 Milliarden Euro wurden wegen Sicherheitsrisiken nicht genehmigt. Im Jahr zuvor gab es lediglich 568 Ablehnungen.
Ohne Globalzulassungen entfielen im Jahr 2022 nach Warenwert der genehmigten Ausfuhren auf folgende Positionen
- 0EC1 Kernmaterialien, Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstungen (21 %)
- 5EC2 Artikel/Ausrüstungen für Informationssicherheit und Kryptoanalyse (20 %)
- 2EC1 Werkzeugmaschinen und -systeme, Anlagenkomponenten (9 %)
- 3EC4 Ausrüstung für die Herstellung und Prüfung von Halbleiterbauelementen oder -materialien (7 %)
- 9EC1 Luft- und Raumfahrttriebwerke und Gasturbinen (ohne UAV) (5 %).
Entwicklung 2023/2024
Die Jahre 2023 und 2024 waren von den verschärften Ausfuhrbeschränkungen im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland geprägt, was sich unter anderem durch die Einführung der No-Russia-Clause manifestierte.
Der Umfang der kontrollierten Güter nahm zu: So wurde der Anhang 1 der EU-Dual-Use-VO nicht nur im jährlichen Turnus, sondern 2023 auch unterjährig überarbeitet.
Prüfung: Habe ich ein Dual-Use-Gut?
Dual-Use-Güter sind wie in der Studie aufgeführt in der Regel High Tech Produkte. Daher ist eine Überprüfung von Massenprodukten wie Schrauben oder Baumarktartikel grundsätzlich nicht erforderlich. Sollten sich in Ihrem Warenstamm allerdings spezielle Güter befinden, bei denen Sie herausfinden wollen, ob es ich um Dual-Use-Güter handelt, empfiehlt AEB Ihnen die kostenfreie Prüfung von SOLID.
Wichtig: Die Güterklassifizierung ist eine technische Prüfung. Ein technisches Verständnis Ihres Guts ist daher elementar. Die tatsächliche Verwendung hingegen ist für die Güterprüfung irrelevant.
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