EMCS: Aktuelle Verfahrensanweisung und Merkblatt des Zolls
Die Zollverwaltung hat die aktuelle EMCS-Verfahrensanweisung sowie das Merkblatt für EMCS 2.5 herausgegeben. In beiden wurden fast ausschließlich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Eine Neuerung: Bei einer neuen Verbrauchsteuernummer sollen sich Unternehmen mit einem Softwareanbieter an das Stammdatenmanagement des Zolls wenden.
Unternehmen, die mit einer Software wie EMCS Filing von AEB verbrauchsteuerpflichtige Waren an den Zoll melden, müssen für jede neue Verbrauchsteuernummer einen IT-Dienstleisterantrag an den Zoll senden. Hier hat die Zollverwaltung in der EMCS Verfahrensanweisung informiert, dass diese neu an das Stammdatenmanagement des Zolls in Dresden gemeldet werden müssen. Ohne IT-Dienstleisterantrag können keine Nachrichten mit dem Zoll ausgetauscht werden.
Die zugehörigen Formulare müssen allerdings noch durch die Zollverwaltung angepasst werden. Die Anträge stellt AEB Ihnen vorausgefüllt als Muster zur Verfügung. Sobald diese aktualisiert wurden, stellt Ihnen der AEB Support diese zur Verfügung.
Gleichzeitig wurden auch im aktuellen Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS die Kontaktdaten des Zolls aktualisiert
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