Verschärfung der Regulierungen zu Emissionen im Schiffsverkehr
Seit Anfang 2025 gelten im Rahmen der EU-Klimastrategie erweiterte Regeln für den Schiffsverkehr in der EU hinsichtlich der Anwendung des Emissionshandels (EU-ETS) sowie der FuelEU Maritime-Initiative. Die Regelungen gelten für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl ab 5.000.
Emissionszertifikate EU-ETS1
Die Regelungen des Emissionshandels EU-ETS1 gelten für gewerblich betriebene Schiffe. Für Schiffsfahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Hafenaufenthalte sind die Emissionen zwar zu 100 % vom Emissionshandel erfasst. Zunächst müssen aber nur für 70 % dieser Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. In 2024 betraf dies 40 % der Emissionen. Für Fahrten zwischen einem Hafen im EWR und einem Drittstaat sind die Emissionen, unabhängig von der Verkehrsrichtung, zu 50 % abgabepflichtig. Die genauen Regelungen führt das Umweltbundesamt im Artikel EU-Emissionshandel im Seeverkehr auf.
Dies bedeutet höhere Kosten für den Erwerb von CO2-Zertifikaten. Es ist anzunehmen, dass diese von den Reedereien an ihre Kunden weitergegeben werden.
Treibstoffe im Fokus
Am 1. Januar 2025 ist zudem die Verordnung (EU) 2023/1850 über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr (Initiative „FuelEU Maritime“) in Kraft getreten. Diese ist ein Bestandteil des europäischen Pakets zum Klimaschutz „Fit für 55“. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Umweltbelastung durch die Schifffahrt zu verringern und die Klimaziele der EU zu erreichen. Konkret zielen sie darauf ab, Treibhausgasemissionen im maritimen Sektor schrittweise zu reduzieren und den Übergang zu kohlenstoffarmen und erneuerbaren Kraftstoffen zu fördern.
Laut der Verordnung gelten verbindliche Reduktionsziele für die Begrenzung der Treibhausgasintensität der an Bord von Seeschiffen verbrauchten Energie. Diese starten in 2025 mit 2 % gegenüber einem in der Verordnung genannten Referenzwert und steigen bis 2050 schrittweise auf 75 %. Auch hier ist damit zu rechnen, dass die Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen zu Kostensteigerungen führen wird und dass diese Kosten weitergegeben werden.
Zu den weiteren Inhalten der Initiative gibt der Europäische Rat im Artikel Initiative „FuelEU Maritime“: Rat verabschiedet neuen Rechtsakt zur Dekarbonisierung des Seeverkehrs - Consilium Auskunft.
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