E-Commerce im Fokus
Über Online-Plattformen aus Drittländern kommen vermehrt niedrigpreisige Produkte auf den EU-Markt, die eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit darstellen. Fehlender Verbraucherschutz und ungleiche Wettbewerbsbedingungen sind Anlass für die EU und das Bundeswirtschaftsministerium, einen Aktionsplan für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Handel aufzustellen.
Die Entwicklung ist deutlich: Im Jahr 2024 stammten 91 % der E-Commerce-Sendungen unter 150 Euro, die in die EU eingeführt wurden, aus China. Ihr Volumen hat sich von 2023 bis Ende 2024 auf 4,17 Milliarden Artikel mehr als verdoppelt. Parallel dazu hat sich das Risiko einer Schädigung der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher durch nicht konforme Produkte erhöht. Nun wollen die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten gegensteuern.
Aktionsplan E-Commerce der Bunderegierung
Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2025 den Aktionsplan E-Commerce beschlossen, um in einem abgestimmten Vorgehen auf europäischer, nationaler und föderaler Ebene für einen sicheren und fairen Online-Handel zu verfolgen:
- Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls
- Durchsetzung der Pflichten von Onlinehandelsplattformen
- Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern
EU-Initiative für einen sicheren und nachhaltigen Online-Handel
A comprehensive EU toolbox for safe and sustainable e-commerce hat die EU-Kommission am 5. Februar 2025 veröffentlicht und in einer begleitenden Mitteilung erklärt, dass die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen allen zuständigen Behörden verstärkt werden. Es soll beispielsweise geprüft werden, ob die Zollreform vorgezogen werden kann. Hier geht es um die Einrichtung einer Europäischen Zollbehörde (EUCA) oder die Vorbereitung der EU-Zolldatenplattform. Alle Produkte, die über den Online-Handel in die EU gelangen, sollen den EU-Vorschriften und fairen Handelspraktiken entsprechen. Konkret geht es um:
- EU-Zollreform: Es wird geprüft, ob die Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro bereits 2026 aufgehoben werden kann.
- Bearbeitungsgebühr: Diese soll erhoben werden für E-Commerce-Sendungen, die direkt an Verbraucher geliefert werden. Diese soll zusätzliche Kosten für die Zollbehörden ausgleichen.
- Digitaler Produktpass: Umweltauswirkungen und Wiederverwertbarkeit sollen an Bedeutung gewinnen.
- Im Import One-Stop Shop (IOSS) registrierte Online-Plattformen oder Verkäufer sollen zukünftig als Einführer anerkannt werden. Damit werden diese verpflichtet, Zölle und Mehrwertsteuer zu erheben sowie auf Einhaltung der EU-Vorschriften zu achten. Außerdem müssen sie zum Zeitpunkt des Verkaufs noch vor dem Eintreffen der Waren die Daten direkt melden.
- Effektivere Zollkontrollen durch das EU Customs Data Hub
- Gesetzlicher Rahmen: Der Digital Service Act (DSA) soll entschlossener umgesetzt werden.
- Die Zusammenarbeit mit Herkunftsländern importierter Waren, insbesondere China, soll für EU-Produktsicherheitsvorschriften sensibilisieren.
Bereits im Oktober 2024 hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Online-Plattform Temu eingereicht – am 6. Februar 2025 wurde ein Verfahren gegen Shein vorbereitet. Bis zum 27. Februar hat der chinesische Online-Händler nun Zeit Informationen bereitzustellen.
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